Joe X musste aufgeben

  • es ist nun mal verboten im Wald irgendwas zu bauen, es ist verboten in Naturschutzgebieten zu nächtigen und es ist ebenfalls verboten am eigenen Grundstück zu schießen sofern es nicht eingefriedet ist.

    Aha.


    Danke für die Aufklärung.


    Nach Belegen frag ich erst garnicht.

    It's lonely in the saddle since the horse died!

  • Brauchst auch nicht nach Belegen fragen, weils die nicht gibt. Weder in D noch in A sind die Aussagen in dieser Pauschalität richtig. So ziemlich alles was da angeblich verboten wäre, darfst Du unter den richtigen Voraussetzungen.


    Aber die Diskussion ist müßig und geht genau in die gleiche Richtung. Manche machen das Leben unnötig schwer, weil man sie die Einschränkungen, die sie selber betreffen oder die sie sich selber auferlegt haben auch anderen auferlegen wollen.


    Ein bisserl mehr Liberalitas Bavariae tät allen gut, leben und leben lassen.

    Mir langt's, dass i woaß, dass i kannt, wenn i woin dad.

  • Das waren konkrete Beispiele wie es diejenigen erwischt hat, Anzeigen und Beschwerden eben. Angezeigt werden kann man aber eben nur wenn man sich auch was zu Schulden kommen hat lassen und das haben einige der aufgezählten Betroffenen.

    Warum es da immer Menschen gibt die aus Videos mühsam die Beweise zusammenklamüsern...ich weiß es nicht, es sind "Verbrechen" ohne Geschädigte im wesentlichen die wenn sich die Leute nicht gefilmt hätten nie Probleme beschert hätten

  • Ne, leider nicht. Anzeigen kann Dich erstmal jeder wegen jedem Scheiß und Du kannst dann erklären, warum das nicht verkehrt war. Wenn Du Dir nix zu Schulden kommen lassen hast bleibst nix hängen außer dem ganzen Ärger, einer Menge Nerven und dem beschissenem Gefühl, eigentlich nix falsch gemacht zu haben. Wenn Du Dir was zu Schulden kommen lassen hast kommt dann noch die Rechnung vom Staat oben drauf.


    Das ist ja das ärgerliche, kannst eigentlich alles richtig machen und musst Dich trotzdem rechtfertigen. Und genau das ist ja oft auch das Problem, das einige der oben genannten betroffen hat. Aber wie gesagt, die Diskussion ist müßig. Leider muss man selbst wenn man alles richtig macht schauen, dass man unter dem Radar von solchen selbsternannten Ordnungswächtern fliegt, weil´s den Aufwand nicht wert ist. Was Youtube auch wieder ein wenig den Spaß nimmt. Nur die Amis scheinen da keine Probleme mit zu haben, insofern liegt JoeX da schon leider irgendwie richtig.


    Aber ich geb Dir recht, denen war zumindest bewusst dass sie zumindest grenzwertig unterwegs waren und die nehmen das in Kauf, um Content zu kreieren. Ist also auch selbst verursacht,

    no risk, no clicks oder so.

    Mir langt's, dass i woaß, dass i kannt, wenn i woin dad.

  • also ich kann jetzt zur Polizei gehen und den nachbar anzeigen weil mir seine Fratze nicht gefällt....ach bitte, es muss schon was relvantes sein. Ob ich dann im konkreten fall wirklich im Wald während einer erhöhten Brandgefahr geraucht habe oder nicht, DAS muss dann belegt werden, aber nicht von mir als Beschuldigten. Sicher, immer noch nervig und mühsam, als Unschuldiger kommt man da immer zum Handkuss, angefangen von Zeit und Nerven, bis hin zu finanziellen Schwierigkeiten und Reputationsverlust. Sich aber beim "ausüben des Verstosses" zu filmen und online zu stellen, egal ob man sich dessen bewusst war oder nicht ist dann natürlich doof. Siehe eben Mattin, allen war bewusst das die Bautätigkeit im Wald illegal war.


    Bei Joe X versteh ich es halt nicht, wenn ich auf meinem Grund auf mein Eigentum mit meinem Eigentum einprügle, dann ist das meine Sache. Ich kann verstehen das da vielleicht mal die Beamten Nachschau halten, aber wenn man dann angibt man filmt das und ist bei voller geistiger Gesundheit sollte es das auch gewesen sein.

    Aber da scheint ja auch mehr das Mobbing der Leute im Vordergrund zu sein, kann ich mir schon vorstellen das man da im Dorf immer als der Spinner, die Schwester vom Spinner, die Verrückten, die Waffennarren, etc beschimpft wird. Solange es nur einen selbst betrifft und man damit umgehen kann in dem man auf die Meinung der anderen pfeift geht das noch (was das Verhalten der Mobber nicht legitimiert), betrifft es die Familie und Freunde schaut die Sache anders aus.

  • Man muss weder was erklären, noch beweisen. Die Beweispflicht liegt beim Kläger/Staatsanwalt. Höflich von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und auf seinen Anwalt verweisen.

    If you fall, i'll be here
    --Ground

  • Es sei denn zB wenn sowas an die Öffentlichkeit gerät - sei es vor Ort im Dorf, sei es bei Facebook oder sonst wo.


    Gibt eine Menge Leute deren Existenz durch sowas bereits zerstört war, bevor sie freigesprochen wurden.

  • Was du meinst, das ist dummschwätzen/tratschen etc., aber nicht anklagen/anzeigen.

    Bei den bekloppten Ami's mußt du deine Unschuld beweisen und jeder Blödmann kann sich an dir nen "goldenen Arsch" verdienen/erklagen. Ansonsten siehe Beitrag von "strcat", der es treffend formuliert.

  • Ist ja völlig egal, wie man es nennt.


    Aber es gibt genug Fälle, wo durch eine soziale Vorverurteilung großer Schaden entstanden ist. Und deswegen verstehe ich, wenn es einer nicht einfach mit den Schultern zuckt.


    Und wie viele Leute trauen sich bestimmte gar nicht erst, wegen so einem Risiko….

  • Schön wärs, wenn die Beweispflicht immer so einseitig wäre, gerade bei den genannten Beispielen muss man halt auch z.T. erstmal belegen, dass das Handeln rechtmäßig war. Sozialer Druck im Umfeld ist natürlich ebenfalls ein Problem, gerade im ländlichen Bereich. Aber die Diskussion läuft im Kreis und am Thema vorbei, ich kanns auf jeden Fall nachvollziehen dass das erstmal zuviel werden kann.

    Mir langt's, dass i woaß, dass i kannt, wenn i woin dad.

  • Das führt doch jetzt komplett am Thema vorbei. Aber nochmal ausführlich, da ich solche Verallgemeinerungen nicht abkann.

    Ja, gilt bei Straftaten und OWi, nicht aber z.B. im Verwaltungsrecht. Und das kann dem "Normalo" manchmal wesentlich mehr und langfristiger aus der Bahnwerfen als StGB und OwiG, weil das wenige auf dem Schirm haben. Die oben genannten sind meines Wissens auch nicht über das StGB gestolpert, sondern über WaffG und Baurecht, BNatSchG etc.


    Passendes Beispiel aus dem Waffenrecht., wenn z.B. die Behörde Deine Zuverlässigkeit anzweifelt (WaffG), weil irgendwer behauptet, Du ballerst auf deinem Grundstück rum und zufällig gibt´s ein Video, dass das scheinbar beweist.

    Behörde erkennt also die Zuverlässigkeit ab und widerruft Waffenbesitzerlaubnis. Verlangt wird da von der Behörde kein Nachweis, sondern (Zitat aus einem VG Urteil):

    Vielmehr genügt eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende, behördliche Einschätzung.

    Bekommst Du einen Bescheid vom Amt, kannst Du den akzeptieren, Einspruch einlegen oder schlimmstenfalls vor dem Verwaltungsgericht anfechten. Zumindest hast Du erstmal ordentlich zu tun. Natürlich musst Du keine Angaben machen, ist dann halt aber doof. Dann kannst Du weder beweisen noch belegen dass Du halt doch zuverlässig bist.


    In dejure, openjur, juraforum etc lassen sich da ausreichend Verfahren nachlesen.


    Für mich ist das jetzt soweit OT dass ich da jetzt raus bin.

    Mir langt's, dass i woaß, dass i kannt, wenn i woin dad.

  • Beitrag von spunio ()

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  • LowEndD

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