lege dir einen guten Grund zu (beginnende Gelenksarthrose im Fingergrundgelenk, bzw. Gicht und ein passendes ärztliches Attest dazu und du bist für IMMER aus dem Schneider was Einhandmesser betrifft).
Es gibt etwa 72 GUTE GRÜNDE warum es denn ausgerechnet ein Einhandmesser sein muß.
Sorry, aber da kann ich dir nicht ganz folgen!
Es ist doch zum legalen Führen eines Einhandmessers nicht erforderlich, dass die geplante Tätigkeit nur mit einem Einhandmesser bewerkstelligt werden kann und nicht auch mit einem anderen Messer. (Dazu hab ich auch einem anderen Thread schonmal was geschrieben)
Auch jemand mit zwei gesunden Händen darf ein Einhandmesser führen, wenn er einen sozialadäquaten Tragegrund hat.
Andererseits darf ein Einarmiger nicht nur deshalb immer ein Einhandmesser führen, weil er ein beidhändig zu öffnendes Messer nicht bedienen kann - er braucht genauso einen Tragegrund, wie der "gesunde" Bürger! Er könnte ja auch ein legales Fixed nutzen, was er ebenfalls einhändig bedienen kann.
Ich kann mir zwar gut vorstellen, dass ein Polizist bei einem Einarmigen (oder einem sonstwie an der Bedienung eines beidhändig zu öffnenden Klappmessers gehinderten Bürger) von einer OWI absieht, aber eine generelle Führungserlaubnis für Einhandmesser stellt ein ärztliches Attest meiner Ansicht nach nicht dar.