Beiträge von PzGrenOffz

    lege dir einen guten Grund zu (beginnende Gelenksarthrose im Fingergrundgelenk, bzw. Gicht und ein passendes ärztliches Attest dazu und du bist für IMMER aus dem Schneider was Einhandmesser betrifft).


    Es gibt etwa 72 GUTE GRÜNDE warum es denn ausgerechnet ein Einhandmesser sein muß.



    Sorry, aber da kann ich dir nicht ganz folgen!


    Es ist doch zum legalen Führen eines Einhandmessers nicht erforderlich, dass die geplante Tätigkeit nur mit einem Einhandmesser bewerkstelligt werden kann und nicht auch mit einem anderen Messer. (Dazu hab ich auch einem anderen Thread schonmal was geschrieben)


    Auch jemand mit zwei gesunden Händen darf ein Einhandmesser führen, wenn er einen sozialadäquaten Tragegrund hat.


    Andererseits darf ein Einarmiger nicht nur deshalb immer ein Einhandmesser führen, weil er ein beidhändig zu öffnendes Messer nicht bedienen kann - er braucht genauso einen Tragegrund, wie der "gesunde" Bürger! Er könnte ja auch ein legales Fixed nutzen, was er ebenfalls einhändig bedienen kann.


    Ich kann mir zwar gut vorstellen, dass ein Polizist bei einem Einarmigen (oder einem sonstwie an der Bedienung eines beidhändig zu öffnenden Klappmessers gehinderten Bürger) von einer OWI absieht, aber eine generelle Führungserlaubnis für Einhandmesser stellt ein ärztliches Attest meiner Ansicht nach nicht dar.

    Die Auslegung ist von Bundesland zu Bundeslang grundsätzlich anders ...


    Bedeutet das, dass einige Polizisten - wie von dir beschrieben - den Sinn und Zweck des §42a WaffG berücksichtigen müssen und andere - wie auf Copzone.de behauptet wird - überhaupt nicht an die Intention des Gesetzgebers gebunden sind und sie deshalb nur der Gesetzestext interessiert, der nicht zwischen friedlichem Bürger und gewaltbereitem Jugendlichen unterscheidet? ?(

    RealShadow: Sehr schöne Darstellung der Theorie. Ich zähle mich zu der Hälfte, die das verstanden hat ;)


    Wenn der Sinn und Zweck des §42a WaffG wie von dir dargestellt von allen Polizisten berücksichtigt würde, hätte sicher niemand (außer der Zielgruppe der Gesetzesverschärfung) ein Problem damit und der friedliche Messer-Träger bräuchte sich überhaupt keine Gedanken über eine Beschlagnahmung machen!


    Im Polizei-Forum Copzone.de habe ich aber leider schon sehr gegenteilige Aussagen von (angeblichen) Polizisten gelesen. Da heißt es sinngemäß: "Was der Gesetzgeber gewollt hat oder was ein Herr Schäuble verkündet, interessiert den Polizisten überhaupt nicht. Verbindlich ist nur der Gesetzestext und der verbietet das Führen von Einhandmessern jedem und nicht nur dem gewaltbereiten Jugendlichen."


    Und deshalb wird den überwiegenden Aussagen zufolge genau so vorgeganen, wie du es hier beschreibst:

    Zitat

    Einige Beamten sind beratungsresistent und stellen ALLES sicher und sei es auch nur am Rande als Einhandmesser zu deklarieren.
    Gottseisgedanktundgetrommelt sind nicht alle so.


    Die Polizisten, die das Gesetz "messerträgerfreundlich" auslegen und gem. dem verkündeten Sinn und Zweck nur der Zielgruppe die Messer abnehmen, scheinen in dem Forum kaum vertreten zu sein oder äußern sich selten.


    Kann ich in irgendeinem Gesetz / eine Durchführungsverordnung / einer Anweisung nachlesen, dass die Polizei bei der Anwendung eines Gesetzes den Sinn und Zweck desselben zu berücksichtigen hat und damit die Aussage widerlegen, dass z. B. die Begründung des Gesetzgebers zum §42a WaffG für den Polizisten völlig bedeutungslos ist?

    So richtig spontan verliebt habe ich mich bisher nur einmal und das auch noch sehr zufällig auf der Messer Macher Messe in Solingen 2009 (oder war es 2008?):


    Ich wollte eigenlich mit meiner Frau ins Klingenmuseum und habe mich bei der Parkplatz-Suche schon über den großen Andrang gewundert. Dann haben wir erfahren, dass wir uns genau das Wochenende der Messer-Ausstellung ausgesucht haben.


    Wir sind an allen Ausstellern vorbei gegangen, ohne dass mich ein Messer besonders angesprochen hätte - ich steh nunmal mehr auf tactical look und der war sehr selten zu sehen.


    Und dann lag er da: der größte Folder, den ich bis dahin gesehen hatte! Mit einem ungewöhlichen aber sehr schönen Griff-Design. Als ich ihn dann in die Hand genommen und das satte "Klack" beim Öffnen gehört habe, war es um mich geschehen.


    Ich habe mich sofort in das Pohl Force Alpha One verliebt! :love:

    @Pz stehen tut das nirgends hier findet die Teleologische Reduktion Anwendung, es geht um Sinn und Zweck der Norm.
    Die liegt, wenn man dem Gesetzgeber glauben will, darin "Gefährliche Messer" in den Händen von unberechtigten zu verbieten.


    Ich sehe es ja genauso, dass gem. der Begründung des Gesetzgebers jeder friedliche Bürger weiterhin ein Einhandmesser führen darf, solange er es nicht zur SV dabei hat oder damit grundlos in der Öffentlichkeit hantiert!


    Worüber ich mich bei in diesem Thread gewundert habe, war die angebliche "Ausnahmeregelung" für Waffenscheinbesizter, die sich mir aus dem §42a WaffG nicht erschließt. Man könnte vielleicht argumentieren, dass ein Waffenscheinbesitzer automatisch Messer mit Waffeneigenschaft führen darf, weil dies von seiner Berechtigung gedeckt ist. Aber Einhandmesser sind i.d.R. keine Waffen und bei den Ausnahmetatbeständen des §42a WaffG ist der Besitz des Waffenscheins nicht aufgeführt.


    Und damit dürfte gem. Gesetzestext der Waffenscheinbesitzer zwar eine scharfe und geladene Waffe führen, aber eben kein Einhandmesser (zumindest nicht ohne berechtigtes Interesse). Das ist zwar - wie RealShadow richtigerweise schreibt - völlig unlogisch, aber das trifft ja auf den §42a WaffG grundsätzlich zu. :thumbdown:


    Die Befreiung von Waffenscheininhabern ergibt sich alleine schon aus dem Sinnzusammenhang und aus dem angestrebten Ziel der Gesetzesnorm (AUSDRÜCKLICH .. es betrifft nicht die Waffenbesitzkarteninhaber, sondern die Waffenscheininhaber, also der Personenkreis der BERECHTIGT zur Berufsausübung, oder zu anerkannten Selbstschutzzwecken, eine SCHUßWAFFE führen darf).


    Es wäre auch ein wenig merkwürdig (und nicht nachvollziehbar) wenn eine Person berechtigt eine SCHARFE Schußwaffe im geladenen Zustand und griffbereit mit sich herumtragen dürfte, aber kein Einhandmesser in der Hosentasche.


    Der Sinn der Norm (und ist er auch noch so zweifelhaft) war es den Ordnungsbehörden ein Instrument an die Hand zu geben, um in bis dato rechtlichen Grauzonen den potentiel gefährlichen Personen bestimmte populäre Messerversionen abnehmen zu können.


    Sorry, wenn ich hier nochmal nachhake, aber ich habs gerade erst gelesen:


    Aus welcher Stelle im WaffG (bzw. aus welchem anderen Gesetz) ergibt sich, dass jemand, der eine scharfe und geladene Schusswaffe führen darf, automatisch (sprich: ohne das für den Normalbürger vorgeschriebene "berechtigte Interesse" bzw. das "verschlossene Behältnis") auch ein Einhandmesser führen darf?


    Ich stimme dir natürlich zu, dass es völlig unlogisch ist, das jemand eine scharfe Waffe führen darf, aber kein Einhandmesser. Der §42a WaffG sagt aber meiner Meinung nach genau das aus! Der Gesetzestext unterscheidet ja auch nicht zwischen dem "braven Bürger" und dem "gewaltbereiten Jugendlichen", obwohl das Führungsverbot eigentlich nur letzteren treffen sollte.


    Deine Argumentation mit dem Sinn des Gesetzes und der entsprechenden Begründung durch BMI und Schäuble ist nachvollziehbar und ich selbst führe genau deshalb weiterhin Einhandmesser und lasse es (im unwahrscheinlichen Fall einer Kontrolle und Beschlagnahmung) auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Aber rein aus dem Gesetzestext kann ich die von dir beschriebene Befreiung von Waffenscheininhabern leider nicht erkennen.

    Hallo!


    Vor diesem Problem stand ich vor einigen Wochen auch. Such mal nach "Flachablageschrank" oder "Schubladenschrank A3" (oder A4, wenns klein sein soll), da findest du eine große Auswahl - die meisten aber optisch wenig ansprechend und eher als Büromöbel konzipiert.


    Mich stört das nicht, deshalb hab ich mich für einen Schubladenschrank mit 13 Auszügen im DIN A3-Format von INWERK (gibts auch von BISLEY) entschieden. Positiver Nebeneffekt: ich kann den Schrank auch abschließen, falls mal Besuch mit Kindern da ist.

    Wie bei den meisten hier sind die Reaktionen in meinem Umfeld völlig unterschiedlich. Von Fremden ernte ich meistens sehr kritische Blicke, wenn ich mal in den Öffentlichkeit ein Messer nutze - dabei ist es eigentlich völlig egal, ob es sich um ein "böses" Einhandmesser oder ein "harmloses" kleines Fixed handelt.


    Freunde und Familie kennen meinen Messer-Tick seit Jahren und machen sich keine Sorgen, weil ich täglich ein anderes Messer dabei hab. Da ich ein sehr friedlicher Zeitgenosse bin, kommt die Assoziation mit einer "Bewaffnung" scheinbar gar nicht erst auf. Wenn mal ein Messer gebraucht wird, geht die Frage natürlich immer an mich...


    Meine Frau hat kein Problem mit Messern an sich, sondern nur mit dem Geld, was ich dafür ausgebe. :D


    Bei meinem letzten Arbeitgeber (Bundeswehr) waren die Messer generell überhaupt kein Problem, da viele Kameraden mit privat beschafften Messern rumgelaufen sind, anstatt die nicht ganz so geigneten dienstlich gelieferten Materialien zu benutzen. Aber als ich mir als "Abschiedsgeschenk" (Vorgabe war: Ein Buch mit militärischem Bezug) ein Buch von Dietmar Pohl ausgesucht habe, kam doch die Bemerkung vom Oberst, dass ich langsam mal die "Kampftruppen-Mentalität" ablegen müsse und an meinem zukünftigen Schreibtisch sicher kein Messer brauche.


    Bei meinem neuen Arbeitgeber (sehr konservative Behörde) trage ich meine Messer eher unauffällig und habe selten Gelegenheit, sie zu benutzen. Als allerdings vor einigen Wochen eine Kollegin Geburtstag hatte, kam doch sehr überraschend die Frage nach einem Messer zum Kuchenschneiden auf: Da konnte ich mit dem Alpha One (ich hätte auch noch ein kleineres dabei gehabt, aber für den Kuchen brauchte man schon ne längere Klinge) punkten.
    Erstaunlicherweise gabs keinerlei Kommentare über die Größe / das Aussehen des Messers, sondern nur ein "Danke" :thumbup:


    Und somit hat sich der Oberst doch getäuscht: Ich brauche auch in meinem neuen Job (gelegentlich) ein Messer! ;)

    @ Micha M.: Ja, das sehe ich genauso!


    Ich hatte mich über eine Diskussion im MF gewundert, in der von einigen fest behauptet wurde, dass Macheten keine Messer sind und dass man andernfalls ja alles, was einen Griff und eine Klinge hat (Schwerter, Säbel usw.) als Messer betrachten müsste.

    Danke für den link. Damit wird aber nur festgestellt, dass eine Machete keine Waffe, sondern ein Werkzeug ist. Dies trifft ja auf die meisten anderen Messer ebenfalls zu.


    Aber wie auch Einhandmesser und große feststehende Messer ohne Waffencharakter unter das Führungsverbot fallen, würde dieses auch die Macheten betreffen, sofern sie zur Gruppe der Messer zählen.

    Zunächst muss ich mal sagen: Sehr schöne "Messerchen" habt ihr da!


    Aber hätte da mal eine rechtliche Frage zu Haumessern bzw. Macheten:


    Wie werden diese beiden Gegenstände definiert bzw. was ist das konkrete Unterscheidungsmerkmal zwischen einem Haumesser und einer Machete? Oder ist eine Machete auch ein (Hau-) Messer?


    Hintergrund meiner Frage ist der §42a WaffG. Wenn eine Machete ein Werkzeug (wie z. B. eine Axt) ist, fällt sie nicht unter das Führungsverbot. Zählt eine Machete aber auch zu feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm, dürfte man sie nur im verschlossenen Behältnis transportieren bzw. müsste ein berechtigtes Interesse geltend machen können.


    P.S.: Falls die Frage in einem anderen Thread zur Rechtsfragen (den ich bisher nicht gefunden habe) besser aufgehoben ist, bitte ich um Verschiebung. Sollten rechtliche Fragen hier gar nicht erwünscht sein, bitte ich um Löschung und kurze Benachrichtigung.