Das ist doch Quatsch!
Es gibt durchaus einige Merkmale, die ein Messser eindeutig zur Waffe machen oder eben auch nicht.
Quatsch ist ein ziemlich hartes Wort, was ich für meinen Beitrag nicht angemessen finde.
Wenn es nach meiner persönlichen Meinung geht, sind die einzigen Messer, denen man eindeutig eine Waffeneigenschaft zuordnen kann, Dolche und Bajonette. Aber meine persönliche Meinung ist leider genauso wenig gefragt, wie deine (nicht falsch verstehen) - selbst wenn du in der Lage wärst, jedes einzelne Messer eindeutig der Kategorie "Waffe" oder "Werkzeug" zuzuordnen!
Sicherlich dürfte der Polizeibeamte sich mit der Begründung schwer tun, warum er ein Vic als Waffe eingestuft und deshalb beschlagnahmt hat - keine Frage. Aber alle Messer "zwischen Dolch und Schweizer Offiziersmesser" sind leider nicht so eindeutig zuzuordnen! Fast alle Messer können sowohl als Waffe als auch als Werkzeug genutzt werden. Die Frage ist, welche Zweckbestimmung beim einzelnen Messer überwiegt. Das Messer muss also nicht 100% Waffe und 0 % Werkzeug sein, um eine Waffeneigenschaft zu haben, sondern es reichen 51 % - um es mal mathematisch auszudrücken.
Von Ostgathe kann man halten was man will. Aber seine Meinung hat leider einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Polizeiausbildung. Und wenn den Polizisten beigebracht wird, dass eine schwarze Klinge oder ein rutschfester Griff ein Hinweis auf eine Waffeneigenschaft ist, dann braucht man sich auch nicht wundern, dass sie Messer im Tactical Look vorsorglich beschlagnahmen (und das dürfen sie nunmal, wenn sie den o.g. Anfangsverdacht haben).
Ob im späteren Verfahren der Richter genauso urteilt ist ein völlig anderes Blatt! Aber Fakt ist: Allein der Verdacht, dass eine Waffeneigenschaft vorliegen könnte, bildet die Rechtsgrundlage für eine Beschlagnahmung des Messers!
Ich wollte ja auch eigentlich nur verdeutlichen, dass ein Polizist eben nicht widerrechtlich handelt,
Macht er dies im Rahmen des § 42 a WaffG wäre seine Vorgehensweise widerrechtlich.
wenn er z. B. ein Fixed unter 12 cm Klingenlänge beschlagnahmt, weil sich der Polizist (gerade weil es meistens schwer ist, ein Messer als Waffe oder Werkzeug einzustufen) immer auf den Anfangsverdacht berufen kann - auch wenn sich im nachhinein herausstellt, dass das Messer keine Waffeneigenschaft hat!