Böker plus Reality-Based Blade Outdoor

  • Hallo Forengemeinde,


    da ich aufder Suche nach einem SV geeigneten Messer bin bei dem im Vordergrund
    stehen muss das ich im Falle eines Falles keinen Verstoß gegen das
    WaffG begehe , bin ich auf das oben genannte Messer gestoßen.


    Auf der LKA Seite gibt es einen FSB und wie ich das sehe fällt das
    Messer nicht unter das WaffG.



    Also kann mir nichts passieren wenn ich dieses Messer führe? Auch nicht auf öffentlichen
    Veranstaltungen da es ja keine Waffe ist?


    https://www.bka.de/SharedDocs/…_blob=publicationFile&v=1

  • bei öffentlichen veranstaltungen wirst du mit dem VersG in konflikt kommen, nicht unbedingt direkt mit dem WaffG.


    hast du das messer in der hand gehabt? ich finde es mal so massiv nicht sv tauglich.... insbesondere wegen dem gelenk zwischen griff und klinge;)

  • Das Messer hat ein Backlock.


    Das Messer ist aber relativ dick und trägt in der Hosentasche wohl auf.


    Zumal ein Zweihänder zur SV ? Das dauert bis das Messer aus der Tasche raus und aufgeklappt ist.


    Sobald du ein Messer zur SV verwendest, ist Ärger mit der Polizei vorprogrammiert.


    Was ich von Messern zur Selbstverteidigung halte, führe ich nicht näher aus... :thumbdown: !!!!

  • Tragen darfst du es meinem Verständnis nach nur, wenn der Klingenheber / die Thumb Disk abmontiert ist. Sonst ist es ein einhändig zu öffnendes Messer.


    Ich hatte das RBB schon. Griffig, aber groß, indem es etwas unhandlich. Aber sehr subjektiv. Gewicht, um es als Palmstick zu nutzen, hatts auf jeden Fall.

    Die TF Sucht ist zu Ende!

    2 Mal editiert, zuletzt von columbo () aus folgendem Grund: Unnötiges offtopic-Geschwafel, das nur Diskussion auslöst

  • ... und als Mann nur dreimal hintereinander schlagen. Sonst ist dein Argument "Serbstverteidigung" weg.


    Das halte ich - vornehm ausgedrückt - für ein Gerücht.

    In Combat, you do not rise to the occasion. You sink to the level of your training!

    Franconian Resistance #6 - Kopportunist #0002 - T.I.T.A.N. #0012

  • Das RBB macht seinen Job.


    Falls es ein Gerücht ist, umso besser. Dann wurde mir was Falsches vermittelt. Gehört aber nicht hierher. Hab meinen Post oben deswegen auch ausgedünnt. Hier geht's ums RBB, hab ich aus den Augen verloren.

    Die TF Sucht ist zu Ende!

    2 Mal editiert, zuletzt von columbo ()

  • Hat doch Back Lock, oder klappt der ein?


    ja. genau deshalb.
    erlaube mir die flappsigkeit, ich betrachte folder gern scherzhaft als "kaputte messer";)


    der aprilscherz bringt uns in D in die blöde lage effektiv keine folder tragen zu dürfen (lässt sich drüber streiten, das bitte nicht schon wieder hier, sonst gehts RICHTIG offtopic), aber gleichzeitig in die aus sv sicht recht geile lage kleine fixed tragen zu dürfen. zieh dir das mal rein. kleine fixed haben so deutliche vorteile foldern gegenüber. leichter zu ziehen, keine probleme mit locks, vor allem nicht mit nicht einrastenden locks...


    gerade das rbb outdoor ist nicht nur ein zweihandfolder, sondern auch noch einer der sich a) kaum aufschleudern lässt und b) echt wenig grip für die öffnende hand bietet. versteh mich nicht falsch, ich finde das griffdesign bombastisch, habe das erste rbb (vor dem aprilscherz)relativ lange und verdammt gern getragen, aber zur sv ziehe ich anderes vor.

  • Natürlich gibt es Messer die besser
    geeignet sind zum verdeckten Tragen sowie im Notfall zur SV.


    Mir
    geht es allerdings darum ein Messer zu tragen bei dem ich Schwarz auf
    Weiß habe das es weder Waffe noch Einhänder ist damit ich meine
    Waffen rechtliche Zuverlässigkeit nicht riskiere.


    Was ist da
    besser als ein Feststellungsbescheid als PDF auf dem Handy der bei
    bedarf jedem eifrigen Polizeibeamten belegt das das Messer laut BKA
    keinen Waffen rechtlichen Erlaubnis bzw. Genehmigungsvorbehalten
    unterliegt
    !


    Damit bin ich außer Gefahrund kann gut schlafen


  • Den mache ich dir im Zweifelsfall auch für ein OTF.

    In der Gülle schwimmt die größte Scheiße immer oben.

  • OTF bezeichnet ein automatisches Springmesser, dessen Klinge aus der Vorderseite des Griffes aus- und einfährt. (Out of the Front).
    Diese Messer sind in D verboten. (Verbotener Gegenstand - schon der Besitz ist strafbar)


    Er meint damit wohl, das man das Bild eines FB auf dem Handy wohl leicht fälschen könnte...
    auch für einen Gegenstand welcher an sich nicht erlaubt wäre...


    LG, Andy

    Member of the "outer Bunch..."

  • Er meint damit wohl, das man das Bild eines FB auf dem Handy wohl leicht fälschen könnte...
    auch für einen Gegenstand welcher an sich nicht erlaubt wäre...


    LG, Andy

    Danke,selbst wenn die Polizei eine Fälschung vermutet kann sie in einer Minute im Internet herausfinden das er echt ist.


    Spätestens im Nachinein bin ich Save.


    Aus fast jedem Messer können sie eine Waffe machen, falls das BKA nicht vorher das Gegenteil festgestellt hat.


    Darum geht es mir. Bestmögliche Rechtssicherheit!

  • Dann käme wohl auch das PF Bravo für dich in Betracht. Dazu gab es auch mal einen FB, wenn ich mich nicht grade sehr irre. :S

    Hoschferatu - Argentonaut - STANoholic - Spyderman

  • Dazu gab es auch mal einen FB, wenn ich mich nicht grade sehr irre


    Da gabs eine Stellungnahme des BKA, aber keinen Feststellungsbescheid.


    Das Messer habe ich auch seit längerem als EDC dabei, aber das Böker ist noch etwas mehr Messer (1,2 cm Klinge mehr) und hat den definitiven Persilschein

  • Johnniey


    OTF = Out The Front damit ist ein verbotenes Springmesser gemeint, bei dem die Klinge automatisch vorne aus dem Griff kommt.

    In der Gülle schwimmt die größte Scheiße immer oben.

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