Rechtliches zum Besitz und Führen von Armbrüsten.

  • Hi Leute


    Was schreibt eigentlich der Gesetzgeber vor in punkto Armbrust,Erwerb,Führen etc...


    Ist das so noch aktuell?
    Der Handel mit Armbrüsten bzw. deren Herstellung ist gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 4 Waffengesetz erlaubnisfrei. Ebenso ist der Erwerb und Besitz von Armbrüsten gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.10 Waffengesetz erlaubnisfrei.
    Gemäß § 2 Abs. 1 WaffG i.V.m. § 34 Abs. 1 WaffG ist von daher die einzige Voraussetzung für den Erwerb das vollendete 18. Lebensjahr, welches der Händler effektiv zu kontrollieren hat.


    Das Führen der Armbrust in der Öffentlichkeit ist für Volljährige ohne weitere Beschränkungen erlaubt (vgl. § 2 Abs. 2 i.V.m Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 3.2 WaffG).


    Danke für Eure Infos

    Es sind schon viele Dünne gestorben,aber noch kein Dicker geplatzt!

  • wie jetzt, Ich darf eine Armbrust ausserhalb befriedetem Besitztums (griffbereit?!) führen?


    lg

    "Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen und das ganze Volk einen Teil der Zeit,
    aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen." - Abraham Lincoln (1809-1865)

  • genau wie ein Bogen, nur Jagdspitzen (also die mit Klingen) dürfen nicht montiert sein (im Gegensatz zu Messern, wo die Klingenlänge bis zum Parrierelement gemessen wird) wird beim Pfeil, der ja keinen Griff oder Parrierelement hat, der ganze Schaft als Teil der Klinge gesehen - also länger 12 cm = Führverbot

    Gruß Stefan

  • Termite: Ein Pfeil mit Jagdspitze fällt unter das Führungsverbot von großen Messern? Gibts dazu irgendeine Quelle? :surprise:


    Mit der Begründung müssten ja auch alle Messer ohne Parierelement (z. B. Kiridashis mit 2cm Klinge) unter den 42a Fallen, wenn sie inkl. Griff länger als 12cm sind.

  • sorry, das mit den messern stimmt als vergleich nicht. jagdspitzen sind bei uns verboten weil du dann, egal wo und wann, wegen wilderei dran bist. egal ob jagderlaubnis oder nicht, ob legal oder illegal (die jagdspitze), es geht nur um den umstand das die jagdspitzen für die jagd verwendet werden und sonst nix, ergo tatbestand der wilderei. bzw der vorbereitung dazu. lg

    I now know what matters. The bananas are after me. It's war and i will win it.

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  • Aber ich kann Jagdspitzen doch auch zum normalen Schießen verwenden?
    Das diese generel verboten sind höre ich jetzt zum ersten mal. Auch in Shops habe ich bisher keinen Hinweis auf soetwas gefunden.


    Hast du dafür evtl. eine Quelle?

    Bier kaltstellen ist auch irgendwie kochen!

  • Korrigiert mich, wenn ich falsch informiert bin. Für die Armbrust gilt im Gegensatz zum Bogen Schießstandpflicht, richtig? Wie auch immer diese aussehen mag. Das Sicherheit in jedem Fall zu beachten ist, ist sowieso keine Frage.



    Bis denne!
    Frank

    Wozu braucht man das?

    Einmal editiert, zuletzt von Frank ()

  • Im waffenrechtlichen Sinne ist die Armbrust, im Gegensatz zum Bogen, Schusswaffen gleichgestellt.[5] Erwerb, Besitz, Führen, Handel und Herstellung bedürfen jedoch keiner Erlaubnis.[6] Zu den Schusswaffen gleichgestellten Gegenständen gehören solche „tragbaren Gegenstände, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann“.


    Nach neuem deutschen Waffenrecht von 2004 zählt die Armbrust gemäß § 27 Abs 3, Nr. 2 des WaffG (Waffengesetz) zu den sonstigen Schusswaffen, die feste Körper (hier: Pfeil oder Bolzen) verschießen.


    Damit finden grundsätzlich alle für die Schusswaffen geltenden Regelungen auch auf die Armbrust Anwendung, dabei auch die Sicherheitsbestimmungen beim Schießen.


    Der Gesetzgeber hat jedoch den Begriff „Schießen“ etwas unscharf definiert: „(Es schießt), wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt.“. Waffenrechtlich wird mit der Armbrust also gar nicht geschossen, die für das Schießen i.S.d. WaffG geltenden Regelungen des WaffG können somit für das Schießen mit einer Armbrust keine Anwendung finden.


    Da eine Armbrust aber den Schusswaffen gleichgestellt und somit auch rechtlich betrachtet eine Waffe ist, darf sie gemäß § 2 Abs. 1 WaffG „Umgang mit Waffen oder Munition“ von Jugendlichen unter 18 Jahren nur unter Aufsicht genutzt werden. Eine Altersuntergrenze, wie für das Schießen mit Waffen, gibt es dabei jedoch nicht.

    Benchmade,ZeroTolerance,PohlForce,Hinderer,Spyderco,Hogue,Flytanium,SwissBianco

  • das mit jagdspitzen - soweit ich von jägern und schützen weiß - besitz erlaubt, schießen am eigenen gelände oder parcours (wobei ich keinen kenne der das zulässt wegen dem schaden an den viechern) auch ok.
    mir ging es um dass damit rumlaufen auf fremden gelände bzw wald etc...
    ich weiß es von jägern in salzburg (jagdzentrum stegenwald), da gibts auch einige bogenschützen die mit der regelung nicht happy sind was unser jagdrecht so vorsieht.
    wenn jemand meint mit bogen oder armbrust (zugegebenerweise weiß ich auch nicht wie die armbrust geregelt ist hier, wurde aber schon ober mir beantwortet) mit jagdspitzen auf den pfeilen oder zumindest dabei hat (schraubspitzen) kann ziemlich ärger mit dem gesetz wegen wilderei bekommen. zumindest theoretisch reicht schon das *bei sich haben*, auch ohne dass man etwas erlegt hätte oder im begriff war es zu tun.
    da es in letzter zeit im raum OÖ & NÖ vermehrt zwischenfälle mit von bogenschützen angeschossenem wild gab, sind die waidmänner entsprechend auf der hut wenn sie jemanden mit sowas rumlaufen sehen.
    und da die bogenjagd bei uns generell auf alles verboten ist gibts da halt auch keinen diskussionsrahmen. stomping/roving finde ich selber bedenklich aus sicherheitsgründen, wenn schon auf einem parcours wanderer sorglos hinter zielen die auf einer böschung stehen picknicken.


    und meine eigene meinung - weder bogen noch armbrust gehören zur *standardequipment* um damit in aller öffentlichkeit rumzulaufen. dafür gibts parcours und plätze. es reicht wieder ein fall in den medien wo jemand damit scheiße baut und schon haben wir wieder ne diskussion und probleme deswegen.
    mag auch manches erlaubt sein, ich denke man muss nicht alles ausreizen.

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    Einmal editiert, zuletzt von PFC ()

  • Zumindest sollten wir bei den Antworten deutlich machen, ob sie sich auf die Rechtslage in D oder Ö bezieht - sonst versteht hier keiner mehr was.
    Der Threadstarter kommt aus Deutschland.

  • Vorab möchte ich mich schon mal bei allen für Ihren Input bedanken.


    Leider werde ich das Thema Armbrust wohl an den Haken hängen.
    Bei mir im Umkreis(Ländlich) sind Leute mit Armbrüsten anscheinend nicht gern gesehen.
    Das kristalisierte sich jedenfalls heraus bei Gesprächen mit örtlichen Schiesstandbetreibern, oder Bogensport Vereinsmitgliedern.


    Die Gründe dafür kann ich Euch leider nicht sagen. Mir war´s ehrlich gesagt Kack-egal was sich entsprechende Leute für hanebüchende Ausreden einfallen lassen wollten.
    Tja und mit einer Armbrust vom Kaliber einer Excalibur etc. geht man ja nicht einfach in´Wald und läßt ein paar Pfeile fliegen.(Wie Ihr ja schon Oben erwähnt habt)


    Jedenfalls möchte ich mich nochmal´s bei Euch bedanken.

    Es sind schon viele Dünne gestorben,aber noch kein Dicker geplatzt!

  • Es gibt keine Verbote bezüglich des Schießens in der freien Landschaft. Während es bei Feuer- und Luftdruckwaffen sehr restriktive Bestimmungen gibt und man streng genommen für das Schießen mit einer Signalwaffe zu Sylvester eine behördliche Schießgenehmigung bräuchte, ist das Schießen mit der Armbrust nicht durch das Waffengesetz beschränkt. Lediglich der Umgang ist durch die Definition als WAFFE und nicht als Sportgerät geregelt, somit ist der selbstständige Umgang erst ab der Volljährigkeit erlaubt.


    Zitat

    Tja und mit einer Armbrust vom Kaliber einer Excalibur etc. geht man ja nicht einfach in´Wald und läßt ein paar Pfeile fliegen.


    Im Wald kann man halt das Problem des Verdachts der Wilderei bekommen. Hat man sich einen Schießstand aufgebaut, dürfte das aber kein Problem sein. Ich habe meine Matrix 380 beim Rhöntreffen dabei gehabt und wer wollte, konnte damit schießen. Das ist waffenrechtlich kein Problem und solltest Du alle Sicherheitsvorkehrungen beim Aufbau des "Schießplatzes" getroffen haben, sollte es auch zivilrechtlich keine Probleme geben.


    Jagdspitzen sind für das sportliche Schießen aber definitiv nicht notwendig und dürften bei jedem Jäger/Förster mindestens für ein Stirnrunzeln sorgen.


    Armbrustschützen haben in Bogensportvereinen eh meist einen schlechten Ruf, da Armbrüste vielen Bogenschützen zu technisch sind. Als Jäger kennt man das Problem mit allzu "taktisch" aussehenden Jagdwaffen bei (speziell) älteren Mitjägern ebenfalls. Ich kann Dir nur raten, Dich von solchen "festgefahrenen" Meinungen nicht abschrecken zu lassen. Armbrustschießen macht genauso wie Bogenschießen unheimlich viel Spaß. Jedes halt auf seine Weise...

    It is useless for the sheep to pass resolutions in favour of vegetarianism, while the wolf remains of a different opinion.

    W. R. Inge

    Einmal editiert, zuletzt von Benathar ()

  • Das schießen mit Armbrüsten ist nur auf einem umfriedetem Geländez Zulässig, bei dem gewährleistet ist, dass der Bolzen das Gelände nicht verlassen kann (geigneter Pfeilfang).
    Somit fällt der Wald schon mal flach.

  • Das ist so nicht richtig! Für das Schießen mit der Armbrust gelten die gleichen Regeln wie für den Bogen.
    "Eine Gefährdung anderer muss ausgeschlossen werden!!"
    Egal wo man damit schießt und schießen darf man grundsätzlich überall damit. (in D)

    Gruß Stefan

  • Laut Waffengesetz:


    Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
    Begriffsbestimmungen


    Abschnitt 1:
    Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen


    1.2 Gleichgestellte Gegenstände
    Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
    1.2.1 die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,
    1.2.2 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm² nicht überschritten wird.


    Da die Armbrust den Schusswaffen gleichgestellt ist, gilt deshalb auch die Schießstätten Pflicht für diese.


    Und dann folgere ich daraus, dass Du auf den Bogenschießständen nicht mit der Armbrust drauf darfst, weil das ja keine Schießstätten nach § 27 WaffG sind.

    Ohne Ziel ist jeder Schuss ein Treffer.
    Es gibt Tage da wirst du mit dem Kopfschütteln einfach nicht fertig.

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