Mr. Freeze: Das ist nicht wirklich eine gute Idee. An anderer Stelle haben wir hier schon mal festgestellt, daß es eher töricht ist, mit so etwas an öffentlichen Sicherheitsbereichen (Flughäfen, Gerichte usw.) aufzulaufen.
Das BKA hat zum CS Kunststoff-Dagger zwar klargestellt, daß er KEIN Messer ist (weil er nicht schneidet), sehr wohl aber eine Hieb- und Stoßwaffe. Das heißt, Du versuchst - sozusagen besonders heimtückisch, da Du ja eine Materialgestaltung gewählt hast, die Auffinden verhindern soll - eine Waffe in einen Sicherheitsbereich zu verbringen.
Natürlich können wir jetzt noch seitenlang diskutieren, ob so ein Plastikmesser vielleicht ganz versehentlich mitgenommen wurde und man es nur aus dem Grund gewählt hat, weil es so schön leicht und billig ist. Vor Gericht und auf hoher See ist man ja in Gottes Hand...
Was ich aber ziemlich genau voraussagen kann, ist der gesamte weitere Ablauf der Kontrolle: Im Airport wird man Dich anschließend im Sicherheitsbereich SORGFÄLTIG durchsuchen, außerdem Dein Handgepäck so genau prüfen, daß man es Dir sozusagen durch ein Teesieb zurückgeben könnte, Dein aufgegebenes Gepäck wird aus dem Flieger geholt, scheißegal wieviel das kostet. Dann fliegt man los, in den meisten Ländern vermutlich ohne Dich, und in manchen kannst Du froh sein, wenn Du nur DIESEN Flieger verpaßt. Die Airline wird Dir auch nicht Dein Ticket vergüten, bei besonderer Kulanz verrechnen sie das aber vielleicht mit den Zigtausenden Ocken, die sie von Dir als Schadenersatz für die Verspätung einklagen....
Erwische ICH jemanden mit so einem Plastikding - ich hab übrigens auch so etwas...- darf er sich meiner besonderen Sorgfalt bei Durchsuchung, Bewachung, Transport usw. gewiß sein....