Ich find gerade keinen, hab sie aber zwischendurch gesehen. Garantiert spitze Alternative: Lapin Puukko Avauspuukko,mit einer richtigen Spitze und einer Klingenform, die Leute meiner Interessenlage ein wenig an das Emerson Rhino erinnert 
Zur Rechtslage: Waffenrecht hat mit Logik nichts zu tun. Ein Gegenstand ist rechtlich eine Waffe oder eben keine. Ein Kontext, der irgendwie das Mitführen einer "Nicht-Waffe" nicht "rechtfertigt", ist waffenrechtlich nicht vorgesehen.
Nach Versammlungsrecht oder in "Waffenverbotszonen" würde man auch solch ein Messer als "gefährlichen Gegenstand" kassieren - geht es aber um eine polizeiliche Kontrolle sonstwo, gilt 42a, und der spricht eben ausdrücklich von HuS-Waffen. Das ist ein Jagdwerkzeug ausdrücklich NICHT, in allen Kommentaren sind Jagdmesser ausdrücklich von der Zuweisung einer Waffeneigenschaft ausgenommen. Spätestens bei einer fachkundigen Beurteilung ist man also aus der OWi-Nummer draußen.
Natürlich schützt das nicht vor einem anzeigensammelnden Ordnungshüter mit gefährlichem Halbwissen, aber das kann man eben nicht ausschließen. Letztlich geht es aber um den Verfahrensausgang.
Auf eine "Sinnfrage" der Mitführung würde ich mich persönlich nur einlassen, wenn der Kontrolleur einer vernünftigen Argumentation aufgeschlossen erscheint: Die Schneide auf der Oberseite macht im nichtjagdlichen Gebrauch insbesondere Sinn z.B. beim Öffnen von Paketen, Zerschneiden von Seilen, Paketbändern, als Rettungsmesserklinge (zum Aufschneiden von Kleidung, Zerschneiden von Gurten im Schnitt von der Person weg), aber z.B.auch beim Zerteilen von Äpfeln und Brötchen im Schnitt zum Anwender hin. Ich selbst dreh dabei zuweilen ein Normalmesser in der Hand und zerteile das Schneidgut izum Daumen hin.
Aber glücklicherweise sind wir in diesem unserem Lande (noch?) nicht soweit, daß wir für Alltagsgegenstände ohne rechtliche Waffeneigenschaft einen Rechtfertigungsgrund, einen "Legal Reason" benötigen. In Ländern, in denen das so ist, ist der Willkür einzelner Vollzugskräfte damit Tür und Tor geöffnet.
Und sowenig es einen Ordnungshüter anzugehen hat (außerhalb von Veranstaltungen usw.), ob ich tatsächlich Baseball spiele, weil so ein Sportgerät in meinem Auto liegt (oder ob ich ein Pferd besitze, weil ich Cowboystiefel trage), hat es ihn anzugehen, warum ich in der Stadt ein Jagdmesser ohne Waffeneigenschaft mitführe. Zumindest, solange ich mich unaggressiv verhalte - denn ansonsten gäbe es natürlich eine vorläufige Wegnahmemöglichkeit zur Gefahrenabwehr nach Polizeigesetz. Also würde ich gegenfragen, insbesondere nach den Rechtsgrundlagen der Frage 