Blutgruppen-Patch sinnvoll?

  • Gar nichts läuft ungetestet in den Patienten.

    was meinst du damit?


    Die Konserve ist natürlich immer getestet, Infektionskrankheiten ect ...


    Jedoch wird, je nach Dringlichkeit, kein Verträglichkeitstest durchgeführt, hierbei nimmt man Transfusionsreaktionen bei Untergruppen ect. in Kauf, eine solche Situation muss aber gut begründet und dokumentiert und im Anschluss aufgearbeitet werden.


    (zumindest ist das die Situation in Deutschland, in Österreich mag es anders sein, ich gehe jedoch davon aus, dass auch die eine Notfalltransfusion "Null" bei vitaler Indikation kennen.

  • Alle Konserven sind grundsätzlich getestet. Richtig.
    Was ich meine ist, daß vor Verabreichung jeder Konserve nochmal die BG getestet wird. Stichwort Bedside Test https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bedside-Test


    Zitat

    Je nach Dringlichkeit gibt es quasi bei der Blutgruppen-Anforderung im Akutfall mehrere Abstufungen, kommt ein Patient rein, von dem man gar nichts hat, der aber sofort braucht, wird die Universalblutgruppe Null negativ (bei Mangel und unter bestimmten Voraussetzungen ggf auch Null positiv) transfundiert, ohne weitere Tests.

  • Alle Konserven sind grundsätzlich getestet. Richtig.
    Was ich meine ist, daß vor Verabreichung jeder Konserve nochmal die BG getestet wird. Stichwort Bedside Test https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bedside-Test

    Der Bedside-Test dient in erster Linie der Reduktion von Verwechslungen.


    Das Risiko eine Konserve der falschen Blutgruppe zu transfundieren, ist nahezu ausschließlich auf Verwechslungen (Abnahme beim Falschen Patienten, Fehletikettierung, Verwechslungen im Labor, Verwechslungen bei der Transfusionsausgabe, Anhängen beim falschen Patienten) zurückzuführen, tatsächliche Laborfehler (sprich Falsch-Bestimmung einer Blutgruppe bei korrektem Material) oder in der Konservenbeschriftung (falsch beschriftete Konserve vom Blutspendedienst) sind nahezu ausgeschlossen. Daher dient der Bedsidetest, hier noch als letzte Instanz eine Verwechslung aufzudecken, es ist aber ein Test, der halt bei der Notfalltransfusion keine Relevanz für die Auswahl der Konserve hat (d.h. man wurde nicht von einem Bedside-Test mit der Blutgruppe "A" automatisch A-Konserven Transfundieren, sondern bis die Blutgruppenbestimmung im Labor fertig ist die Blutgruppe "0" geben ).


    Ein Testen der Konserve mittels Bedside-Test ist unnötig - da kann man sich auf das Etikett der Konserve verlassen, es ist halt genau wie beim Arzneimittel (Blut ist im rechtlichen Sinne auch eines), für die Richtigkeit des Etiketts steht der Hersteller gerade (also i.d.R. Blutspendedienst wie DRK ect.) - ich teste ja auch nicht vor der Verabreichung von einem Schmerzmittel, ob die Ampulle tatsächlich auch das Schmerzmittel wie aufgedruckt enthält. (wieder Einschub wie oben - rechtliche Situation in Deutschland)

  • Zitat

    ...Ein Testen der Konserve mittels Bedside-Test ist unnötig - da kann man sich auf das Etikett der Konserve verlassen,...


    Du magst in D recht haben, da kenne ich mich nicht aus.
    In Ö darf dem Etikett nicht getraut werden. Es ist der Bedside Test vor jeder Transfusion (jeder Beutel) vorgeschrieben.

  • Interessant
    Mich würde sehr die Statistik der Zwischenfälle interessieren.
    Ob es sich auszahlt, daß in Ö vor jeder Konserve Patient und Konserve nochmal getestet werden?

    Einmal editiert, zuletzt von chili77 ()

  • Auf die eigentliche Frage zurück zu kommen, ich trage stehts einen Unfallpass bei mir wo unter anderm auch die Blutgruppe eingtragen ist. Darüber hinaus habe ich an meiner Tasche die ich täglich bei mir trage auch ein Blutgruppen Patch.


    Alle Hinweise und Informationen zum Patienten die sofort Greifbar oder Sichtbar sind, sind für Ersthelfer, Rettungskräfte, Sanis, Notärzte etc. etc immer von großem Vorteil und sehr Wichtig!!!

  • Ob es sich auszahlt, daß in Ö vor jeder Konserve Patient und Konserve nochmal getestet werden?

    Ich kann es mir nicht vorstellen - falls die Produktion der Blutprodukte die gleichen Standards wie in deutschland hat.


    Früher war so etwas (Bedside der Konserve) auch noch üblich - allerdings kann ich mir vorstellen, dass da die Produktionsbedingungen noch andere waren und auch direkte Vollblut-Übertragungen an der Tagesordnung waren (Vgl. Posting von Michael 60). Heutzutage unterliegen die Blutprodukte genauso strengen Auflagen bei der Herstellung wie andere Arzneimittel auch.


    Der einzige Fall, wo in deutschland auch ein Bedside-Test der Konserve gemacht werden muss, sind Re-Transfusionen von Patienteneigenem Blut, falls Patient und Aufbereitungssystem mal räumlich getrennt war.

  • Die Kontrolle des Inhaltes der Konserve ist wie du richtig schreibst eher unwahrscheinlich als Problemursache.
    Falsches Etikett auch, aber schon deutlich wahrscheinlicher.
    Falscher Patient ist aber sehr wahrscheinlich. Ich vermute mal daß deswegen bei uns nochmal neben dem Bett beides getestet wird um vorherige Irrtümer auszuschließen.

  • https://de.m.wikipedia.org/wiki/Hämotherapie-Richtlinien



    4.3.2.1 AB0-Identitätstest
    Unmittelbar vor der Transfusion von Erythrozytenkonzentraten und Granulozy-
    tenkonzentraten ist vom transfundierenden Arzt oder unter seiner direkten Auf-
    sicht der AB0-Identitätstest (Bedside-Test) am Empfänger vorzunehmen (z. B.
    auf Testkarten). Er dient der Bestätigung der zuvor bestimmten AB0-
    Blutgruppenmerkmale des Empfängers. Das Ergebnis ist schriftlich zu doku-
    mentieren. Bei Unstimmigkeiten ist das Laboratorium bzw. die transfusionsme-
    dizinische Einrichtung umgehend zu benachrichtigen.
    Wegen abweichender Vorschriften bei der Eigenbluttransfusion wird auf Ab-
    schnitt 4.6.1 verwiesen.



    und um auf die Eingangsfrage zu Antworten... Wenn man sich die ganzen Richtlinien durchgelesen hat, wird man zu dem Schluss kommen, das ein Patch hübsch aber Unsinn ist.....

    Viele Grüße,
    Hogo

    2 Mal editiert, zuletzt von Hogo Dorn ()

  • Moin,
    meine Frau ist ganz begeistert über das Wissen hier im Forum, habe sie nach den Aussagen gefragt ob die zutreffend sind ( meine Frau ist MTLA) und konnte vieles bestätigen. Sogar der Wortlaut ist identisch mit den Vorschriften! Wer vom Fach ist kann dieses doch Vermerken, so wissen die Anderen das es kein Halbwissen ist.
    Schönes Wochenende
    Jörg

  • Ich arbeite für einen Blutspendedienst... Allerdings ist die Transfusion nicht mein Bereich... Eher das Gegenteil 8) :whistling:
    Ich kenne allerdings die Richtlinien und weiß wo bzw. wonach ich suchen muss, wenn fragen zu dem Thema auftauchen.


    Hier gibt es auch noch ein wenig zum Nachlesen:
    http://www.drk-haemotherapie.de/startseite/startseite.php



    Ansonsten sind "Hämotherapie-Richtlinien" oder "Transfusionsmedizin" gute Suchbegriffe.

    Viele Grüße,
    Hogo

    3 Mal editiert, zuletzt von Hogo Dorn ()

  • in meinen Augen ist das einzige was evtl Sinn macht ein Allergie-Patch.


    Und auch nicht als einzige und seligmachende Information für den Arzt oder Sanitäter, sondern um ihn zu warnen.


    Wie auch bei der Bundeswehr die roten Plaketten, die man an die Erkennungsmarke hängt - bei schwereren Allergien.

  • Bei Allergien ist es auf jeden Fall sinnvoll.
    Allergikerausweis, eventuell Armband usw.
    Patchses schaut aufgrund des geringen Bekanntheitsgrades bei uns keiner an.

  • Mir haben zwei Vertrauensärzte (Hausarzt/Facharzt) von einem Allergikerausweis oder einem Eintrag ins Impfbuch abgeraten. Einfach aus Prinzip, um sich nicht im vorauseilenden Gehorsam von irgendwelchen Chancen oder Möglichkeiten auszuschließen. Das war zwar auf die allgemein zunehmende Datensammelwut bezogen, hat aber eben diese handfesten Gründe. Sollte es aber wegen Allergien nötig sein, bestimmte Medikamente imme griffbereit zu haben, wäre es schon ein Grund, das dokumentiert zu haben.


    Auch wenn das hier oder da sinnvoll sein kann, sollte man es auch um des "Vorbereitet sein wollen" nicht übertreiben mit der Auskunftsbereitschaft, heutzutage kann einem fast alles negativ ausgelegt werden, und sei es nur, dass eine Versicherung irgendwas ablehnt, eben weil man so ein Dokument besitzt oder beantragt hat. Wenn schon der Impfpass nicht zur Hilfe genommen wird, brauche ich ihn theoretisch auch nicht mitführen, allerdings ist es ja auch ein Impfdokument, was andere Infos enthält.


    Aber sowas muss jeder für sich selbst entscheiden, ich werde auf solche "Goodies" verzichten.


    Gruß Andreas

    Warst Du gerade auf einem Erbsenzählerseminar? Nein, dafür bin ich nicht zuständig, ich spalte ihre Haare!

  • Wenn Du Angst vor der Freigabe Deiner Daten hast (was ich gut verstehe) gibt's ja Alternativen. Es muß ja kein offizielles Dokument sein. Ein gut erkennbares Klebeetikett mit zB Penizillinallergie am Ausweis (der im Notfall früher oder später sicher angeschaut wird) tut's auch.

  • Das seh ich auch so - wichtige Informationen in die Geldbörse neben den Ausweis - denn da schauen Rettungsdienst und Notarzt hin wenn man plötzlich "namenlos" auf der Straße liegt. Evt den gewünschten Notfall-Kontakt auch dahin.
    Und ausreichend Sicher sind Sie da zunächst einmal auch.
    Aus medizinischer Sicht können Ausweise Sinn machen, die auf spezielle medizinische Probleme hinweisen aus denen Notfälle entstehen können oder ein spezielles, von der "Norm" abweichendes Handeln erfordern. Oder die auf spezielle Wünsche hinweisen. Beispiele können sein:
    Diabetikerausweis, Marcumar- oder andere Blutverdünnungsausweise, Allergieausweis, Ausweis zu Herschrittmachern oder Transplantaten/Implantaten, Notfallausweis zur schwierigen Intubation oder seltenen anatomischen Gegebenheiten (zB. Situs inverses). Oder bei entsprechender Vorgeschichte und Patientenwunsch evt. ein Palliativausweis.
    Natürlich immer individuell entschieden.
    Aber solche Ausweise gibt es und können mitunter durchaus sinnvoll sein.


    Gruß M.



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