Beiträge von Rex_Applegate

    Ich will hier keinem einen Freibrief geben, wild irgendwelche Medikamente zu verabreichen.


    Aber als Rettungsassistent sind verschiedene ärztliche Maßnamen in der Notkompetenz geregelt. Dies ist aber nur einen Empfehlung der Bundesärztekammer und hat keinerlei rechtliche Konsequenz.
    Ein RA darf grundsätzlich keine ärztlichen Maßnamen durchführen!
    Werden ärztliche Maßnamen durchgeführt, um Leben zu retten ist das aber in Ordnung.
    Rechtlich wird das alles im § 34 StGB abgedeckt.
    Wenn ich eine ärztliche Maßname, die ich beherrsche und deren Konsequenzen ich kenne, durchführe um damit akute Lebensgefahr abzuwenden, so überwiegt das Rechtsgut „Leben“ gegenüber der sonnst einem Arzt vorbehaltenen Maßname.
    Das gilt auch für Maßnamen die nicht in der Notkompetenz aufgeführt sind und auch für Personen die keine Rettungsassistenten sind.


    Der § 34 StGB gilt allgemein!


    Beispiel:
    Eine Person hat nach einem Unfall einen Spannungspneumothorax mit abgeschwächtem Atemgeräusch links, Zyanose, gestauten Halsvenen und einer Verschiebung des Mediastinums und der Thachea.
    Der Notarzt ist noch auf der Anfahrt und wird erst in 15 min eintreffen.
    Der Patient ist in akuter Lebensgefahr in wird in wenigen Minuten versterben.
    Er kann aber durch das Legen einer Thoraxdrainage gerettet werden.
    Das Legen einer Thoraxdrainage ist eine ärztliche Maßname und ist nicht in der Notkompetenz erfasst.
    Wenn ich jetzt die ärztliche Maßname, das Legen einer Thoraxdrainage, durchführe, begehe ich rechtlich eine Körperverletzung und führe widerrechtlich eine ärztliche Maßname durch, rette aber damit das Leben des Patienten!
    Beim § 34 StGB gilt Verhältnismäßigkeit der Mittel.
    Das heißt, das Rechtsgut „Leben“ überwiegt gegenüber dem Rechtsgut „körperliche Unversehrtheit“ (Legen einer Thoraxdrainage) und dem widerrechtlichen Durchführen einer ärztlichen Maßname. Ich habe zwar eine Körperverletzung begangen, habe aber einen Rechtfertigungsgrund und bin daburch nicht Schuld.
    Nur Taten, die rechtswidrig sind, können bestraft werden. Rechtswidrig ist eine Tat, für die kein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Ein Rechtfertigungsgrund ist unter anderem der rechtfertigende Notstand.


    Es ist in Deutschland noch keiner verurteilt wurden, weil er einem das Leben retten wollte, wohl aber weil unnötige ärztliche Maßnamen durchgeführt worden sind. Pauschales Legen eines Zugangs ohne Grund oder die Gabe von MCP bei Übelkeit, damit der Patient nicht in den RTW bricht.


    Gruß Ben

    Die Frage ist, was für Medikamente willst Du verwenden und was möchtest Du mit Ihnen erreichen?


    Grundsätzlich ist es besser zu helfen, als gar nichts zu tun. § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung


    Wenn Du nach bestem Wissen und Gewissen handelst und dem Gegenüber nicht vorsätzlich Schaden zufügst, ist Dein Handeln durch § 34 StGB Rechtfertigender Notstand strafrechtlich gedeckt.
    Darunter würde auch die widerrechtliche Gabe von Medikamenten fallen (Vorausgesetzt man weiß was man tut)!
    Zivilrechtlich können aber Schadensersatzklagen geltend gemacht werden.


    Trotz Allem wäre ich mit der Gabe von Medikamenten sehr vorsichtig!


    Kennst Du die Indikation und Kontraindikationen des Medikaments?
    Kennst Du die Wirkung und vor allem auch die Nebenwirkung des Medikaments?
    Kennst Du die richtige Dosierung und den richtigen Applikationsweg?
    Weißt Du ob der Patient allergisch darauf reagiert, und wie Du allergische Reaktionen und andere Nebenwirkungen wieder in den Griff bekommst?


    Im RD Bereich Frankfurt darf der Rettungsassistent ohne Notarzt nur ganz bestimmte Medikamente verabreichen. Diese sind in der Notkompetenz klar geregelt, und durch die Bundesärztekammer, das hessische Sozialministerium und den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst der Stadt Frankfurt abgesegnet!
    Trotzdem muss der Notarzt schon alarmiert sein und die Behandlung muss zwingend erforderlich sein!
    Auch die Notkompetenz basiert rechtlich auf § 34 StGB Rechtfertigender Notstand.


    Gruß Ben

    Sie ist daaaa!


    Hab mich schon lange nicht mehr so auf eine DVD gefreut......THE BOONDOCK SAINTS 2 !!! :angel2: :angel2:


    :laola: :laola:
    IMG_0123.JPG
    Englische Version, aber "practice your english"!


    Und wie ist der Film?
    Der erste Teil ist einer meiner Lieblingsfilme.



    Heute ist bei mir mein neuer Bonowi EKA 41angekommen.
    Das Holster kommt Mitte April-
    Meine Neuanschaffungen die letzte Zeit:
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    Gruß Ben

    Schade, ich hatte mich schon auf einen neuen Hinderer Stift gefreut.
    Er hat aber schon eine gewisse Ähnlichkeit mit einem Hinderer Stift, jedenfalls was auf dem Bild zu erkennen ist.
    Aber 19 Dollar +Versandkosten 3 Dollar ist schon ein Wort.
    Jedoch die fehlende Kappe würde mich erheblich stören.


    Gruß Ben

    Kommen wir mal wieder zum Thema zurück:
    Ich habe einige Strider mit S30V, sowohl von BOS als von Strider.
    Finde den Stahl sehr gut, wurde nur noch von dem BG42 Stahl mit BOS Härtung von meinem SLCC übertroffen.
    Habe das Messer leider verkauft ;(
    Aber der BG42 Stahl war das schäfste, was ich kenne...
    Meine Wahl also: BG42 mit BOS Härtung :love:


    Ben

    Ich wurde am Freitag geimpft (mit Pandemrix).
    Habe jetzt immer noch Schmerzen in der Schulter und hatte Freiteg Nacht kurzzeitig Fieber.
    War gestern trotzdem wieder im 24h Dienst, da es mir morgens wieder besser ging und die Schmerzen in der Schulter für mich kein Grund sind nicht in den Dienst zu gehen. (Wir hatten gestern 3 Kranke durch die Imfung)
    Ich habe mich Impfen lassen, da ich auch als RA auf dem Rettungswagen eingesetzt werde und daher direkten Kontakt zu Patienten habe.


    Unsere Amtsärztin hat unter den 3, in Deutschland erhältlichen Impfstoffen, Pandemrix ausgesucht. Pandemrix hat Ihrer Meinung nach den besten Impfschutz, aber auch die stärsten Nebenwirkungen, was Schmerzen an der Impfstelle angeht. 2-3 Tage Schmerzen sind normal!!!
    Zitat: Lieber haben meinen Feuerwehrleute 2-3 Tage Schmerzen in der Schulter, als einen schlechten Impfschutz.


    Gruß Ben