Allerdings muß man daran erinnern, daß hier - und zwar völlig legal - auch über Techniken mit anderen Alltagsgegenständen gesprochen wird. Selbstverständlich steht es dem Angegriffenen zu, sich mit allem ERFORDERLICHEN auch zu wehren, dazu gehört im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auch der Einsatz von Gegenständen, ob mit oder ohne Waffencharakter. Diese ganze alberne Novelle müssen wir ja nicht noch damit hoffieren, daß wir auch hier die Meinung weltfremder Gutmenschen vertreten, man müsse eben alle lebensbedrohlichen Angriffe hinnehmen und brav (...und tot oder schwer verletzt..) das Eintreffen der Polizei abwarten, die von den gleichen Gutmenschen regelmäßig personell reduziert und rechtlich geknebelt wird, damit sie uns auch bestimmt ganz schnell und wirksam helfen kann.
Die von KRAV1999 gezeigten Techniken spielen nicht auf die Waffeneigenschaft des Hornet ab, sondern auf die Nutzbarkeit eines Werkzeugs - des Hornet - zu Abwehrtechniken. Übrigens wird auch in polizeilich unterstützten Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskursen die Anwendung von Alltagsgegenständen als "Ultima Ratio" keineswegs verworfen.
Insofern hätte der Hinweis bzw. die Demonstration von KRAV1999 sich ebenso auf den Kugelschreiber mancher Schreibtischtäter oder auf den Trommelstock der bündnis-linken Selbsterfahrungsgruppe beziehen können - die damit ebenso nicht automatisch zur Waffe werden.
Es ist ein anerkannter und ernstzunehmender Zweig einiger Kampfkünste, gerade auch die Anwendung von Gegenständen zu erproben, die KEINE Waffen sind und daher mitgeführt oder verfügbar sind. Die werden - unbeachtlich ihres speziellen einzelnen Einsatzes - dadurch aber NICHT zu Waffen i.S.d. WaffG. Es gibt solche Techniken mit Schreibgeräten, Büchern, Regenschirmen, Handys und anderen Alltagsgegenständen.
Ich teile balinzwergs Auffassung über die Bewertung des Knaufeinsatzes statt des Klingeneinsatzes: Welchen deutlicheren Beweis einer Verhältnismäßigkeitsabwägung soll es denn noch geben, als auf den Einsatz einer bereits verfügbaren Klinge zu verzichten und statt dessen das mildere Mittel eines Knaufschlages zu wählen?
Wenn KRAV1999 hier - was er könnte - die Anwendung eines Kulis oder eines Mobiltelefons zu entsprechenden Schlag- oder Stoßtechniken gezeigt hätte, würde dann befürchtet, diese würden zu Hieb- und Stoßwaffen nach dem WaffG erklärt. Er hat eben NICHT die Meinung vertreten, es handele sich PRIMÄR und von der Zweckwidmung (sowohl des Herstellers als auch des Trägers!!) um eine Waffe, sondern hat gezeigt, wie man einen als Werkzeug mitgeführten Gegenstand im zwingenden Notfall zum Selbstschutz anwenden kann.
Dieses Recht steht uns zu, es macht den verwendeten Gegenstand nicht zur Waffe - und wir sollten uns nicht durch vorauseilenden Gehorsam gegenüber einer noch keinesfalls rechtlich und gerichtlich wirklich ausgeloteten Norm selbst kastrieren.
Und noch etwas: Ich lese hier häufig, nein, ein Messer dürfe man ja keinesfalls in einer Notwehrsituation verwenden, viel zu schlimm, man dürfe ja "höchstens" mal einen Kubotan nehmen.
Ich wünsche keinem der entsprechenden Sach- und Rechtskundigen, mal in eine wirkliche Notwehrsituation mit einem lebensbedrohlichen Angriff zu geraten. Notwehr, über die wir hier reden und die solche Techniken erfordern kann, ist NICHT das ärgerliche Gepöbel um einen vor der Nase weggeschnappten Einkaufswagen, das Abdrängen eines aggressiv Bettelnden oder der Sieg über einen wütenden Streitgegner, der einen mal am Arm packt.
KRAV1999 kennt aus theoretischer und praktischer Erfahrung Angriffe, bei denen gegenwärtig und rechtswidrig das eigene Leben bedroht wird, zumindest die körperliche Unversehrtheit in Form schwerer Verletzungen. Das ist bei den allermeisten von uns eine Situation voller Überraschung, Stress, Todesangst. Wer realistisch und dringend befürchtet, jetzt gleich von einem bewaffneten Angreifer bei einem Raub, Überfall usw. getötet oder schwerstens verletzt zu werden, der läßt irgendeinen geeigneten Gegenstand stecken, überlegt erst mal , ob der Kubotan vielleicht auch zu böse ist?? Leute, wir reden hier nicht von Situationen mit minutenlanger Bedenkzeit und nicht von Auseinandersetzungen auf Bagatellniveau.
Wer da soviel Übersicht behält und einen Knaufschlag ausbringt und damit klarkommt, verdient allemal meinen Respekt, soweit die Situation selbst eine rechtliche Notwehrsituation ist. Es geht hier nicht um "Überschreitung der Notwehr" - es geht um das "notwendige Handeln" im Sinne meiner Signaturzeile. Es ist, verzeiht die offenen Worte, für mich theoretisches Geplapper, wenn es dann heißt, das und das mache ich in einer Notwehrsituation nicht.
Was auch immer notwendig ist, mein Leben oder das der mir anvertrauten Personen zu schützen, wirklich notwendig, das muß getan werden....