Qual der Wahl: Keine Öffnungshilfe oder keine Verriegelung?

  • Habe seit langem fast immer ein Buck Rush 290 als EDC dabei. Nun bin ich mir aber nicht sicher, unter welche Kategorie das Messer denn fällt? Bzw. wie sieht es allgemein mit Messern mit Federunterstützung (spring assisted) aus? Ein Springmesser "Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen") ist es eigentlich am ehesten, allerdings drückt man auf eine Erhöhung am Klingenrücken, keinen Knopf oder Hebel...
    Das Messer hat ausserdem einen Daumenpin. Dieser dient aber als Anschlag beim Aufklappen und ist zum Öffnen des Messers genauso gut geeignet wie ein entfernter normaler Daumenpin (also glatte Klinge).


    Den Daumenpin kann ich also nicht entfernen, die Verriegelung will ich nicht entfernen. Aber muss ich das denn überhaupt, wenn's womöglich nicht unter Einhandmesser fällt? Was ist es dann?

  • Am Besten ist es immer einen sozial-adäquaten Grund dabei zu haben


    Der hilft dir nicht bei verbotenen Gegenständen.


    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    1.4.1
    Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
    -
    höchstens 8,5 cm lang ist und
    -
    nicht zweiseitig geschliffen ist;


    Hier zutreffend:
    2.1.1
    deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser)



    Wie groß oder klein ein Hebel ist, ist dem Gesetzgeber in der Regel egal, es kommt hier auf seine Intention an und das ist meiner Meinung nach eindeutig lediglich die Möglichkeit, das Messer schnell öffnen zu können.


  • Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist

    ...passt doch!?


    Was ich meine... wenn's ein Springmesser (ein erlaubtes) ist, ists kein Einhandmesser und fällt daher nicht unter die Regelung des 42a.
    Wie schnell das Messer zu öffnen ist, ist ja unerheblich, davon steht nichts im Paragraphen. Die Interpretation desselben ist nicht uns überlassen.


    Einen Apfel immer dabeizuhaben ist doof... besser wäre z.B. ein halb fertiggeschnitztes Holzpferd oder so... :whistling:

    2 Mal editiert, zuletzt von Edgar ()

  • ...passt doch!?


    Ach, mein Fehler, hatte 3,75 inch gelesen, aber die Klinge war nur 2,5 inch, damit fällt es natürlich dann nichtmehr in die Kategorie.


    Nach den bisherigen Urteilen wage ich zu bezweifeln, dass ein Apfel oder ein halbes Hähnchen...ähh...Holzpferd als sozial adäquater Grund durchgehen, da das auch mit kleineren Klingenlängen zu bewerkstelligen ist bzw. dazu kein einhändig zu öffnendes Messer benötigt wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Illuminat ()

  • Was ich meine... wenn's ein Springmesser (ein erlaubtes) ist, ists kein Einhandmesser und fällt daher nicht unter die Regelung des 42a.


    Dazu gibt es verschiedene Auffassungen: Laut Ostgathe und analoger Anwendung der BKA-Begründungen sind Springmesser keine Einhandmesser, laut dem Bundesinnenministerium und den Aussagen von Polizisten in diversen Foren schon....


    Das sollten wir aber in diesem Thread nicht diskutieren. Falls dich die Argumente näher interessieren, lies dir mal Punkt 2.2.2 meiner Petition hierzu durch Petition zur Aufhebung des § 42a WaffG

    Einmal editiert, zuletzt von PzGrenOffz ()

  • Also eine Öffnungshilfe ist zwar immer ganz schön und praktisch aber es ist dennoch kein MUSS, eine Verriegelung ist allerdings bei einem Klappmesser schon ein Muss.


    Klar kann man ohne Verriegelung arbeiten aber mit der Spitze sollte man dann nicht rumfuchteln an irgendwas. Ich weis es jetzt besser weil ich hier gerade mit einem Verband sitze weil ich mit einem Klappmesser ohne Verriegelung abgerutscht bin als ich mit der Spitze arbeiten wollte und das Ende der Geschichte ist das ich ins Krankenhaus musste, mit 4 Stichen am Daumen genäht wurde und nun 10 Tage kein Messer vernünftig halten kann und das an meinem Geburtstag :surprise: :bibber:
    Ich kann euch nur sagen ist wirklich nicht schön wers noch nicht erlebt hat :D


    Naja also nach meiner schmerzhaften Erfahrung kann ich wirklich nur sagen das eine Verriegelung sein MUSS :thumbup:



    Mfg.

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    That's how it has to be, I won't get mad

  • Ich kann euch nur sagen ist wirklich nicht schön wers noch nicht erlebt hat


    Ich glaube, das hat jeder, der mit einem Schweizer Taschenmesser aufgewachsen ist, schon erlebt (vielleicht nicht ganz so heftig) ;)
    Wünsche einen schnellen Heilprozess

  • Auf die öffnungshilfe würde ich auch verzichten. Aber nicht auf die Verriegelung.
    ( wenn ich mich entscheiden müsste)


    Ich persönlich mache mir eigentlich keinen plan- ich trage meine Einhandmesser, ob nun
    erlaubt oder nicht ist mir egal. Bisher hat mich auch noch nie einer kontrolliert
    oder ähnliches und wenn naja dann muss ich mit den Konsequenzen rechnen.


    Gruß Robert

    Wer deutlich spricht, riskiert verstanden zu werden.

  • Ich glaube, das hat jeder, der mit einem Schweizer Taschenmesser aufgewachsen ist, schon erlebt (vielleicht nicht ganz so heftig) ;) Wünsche einen schnellen Heilprozess




    Danke, und hast recht ;) Das war auch ein Schweizer Taschenmesser womit das passiert ist :D

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