Das mit dem Vortäuschen eines anderen Gegenstandes ist genauso gut durchdacht wie der 42arsch.
Da möchte ich mal anbieten, die Beobachtungsposition zu wechseln.
Weg von "Sinn ergeben, schlüssig sein" , zu:
Korrekt im Sinne der Fiktion, oder einfach dem bereits Geschriebenen gerecht zu werden. (Wenn man sich ein paar alte Tattoos überstechen lässt ist weit weniger möglich an neuen Motiven als wenn die Haut noch jungfräulich wäre )
Was wird als (erlaubte) Waffe definiert, da gibt's namentlich erwähnte bzw. genau beschriebene Gegenstände sowie den Zusatz mit dem Bestimmungszweck; und eben sowas darf nicht einen Gegenstand des täglichen Lebens vortäuschen.
Oder Querverweis: ein arretierendes Einhand Messer hat keine Beschränkung der Klingenlänge; aber wenn das Assistent Opening dann plötzlich als Springmesser angesehen wird, 8,5cm...
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