Wenn ich jemals wegen eines Messers kontrolliert werden sollte, dann hoffentlich mit dem Griploc oder meinem Speedlock Curting. :pray:
Auf die Diskussion freue ich mich jetzt schon...
Dann hoff ich für dich auf verständige Richter, denn ich halte die 42a-Konformität für doch recht fraglich.
Zum Ersten könnte man durchaus argumentieren, dass das Messer (durch die Haltekraft) einhändig feststellbar ist.
Zum Zweiten könnte es einem Polizeibeamten möglicherweise gelingen, die zusätzliche Verriegelung mit nur einer Hand zu betätigen (scheint mir nach dirdecks Video jedenfalls nicht ausgeschlossen). Wenn dem so ist, wäre das in D definitiv kein EDC. Schliesslich ist im 42a nur eine "einhändig festellbare" Klinge gefordert und nicht, wie schon hier und da mal unterstellt eine "einhändig zu öffnende und dann automatisch verriegelnde").
Und ich bin sicher, dass es genügend Richter gibt, die sich der Meinung eines Polizisten anschliessen, wenn dieser das Messer am Richtertisch mit einer Hand verriegelt, während die andere locker in der Hosentasche zur mano fico geballt ist.
Wer also auf Nummer Sicher gehen will, lässt die Finger vom Griploc als EDC. Den anderen viel Spass damit (und ne gute RS-Versicherung).