Na na na... dann steht er immer noch in einer Steuerschuld!! Das heist er muss, selbst wenn der Zoll nicht nachsieht, zum Zoll gehen und latzen.
Das war bis kürzlich auch meine Meinung ... in einem anderen Forum hat dies aber jemand wiederlegt und behauptet :
Er habe selber bei 2 Zollämtern angerufen wo dort dann die Beamten zugesichert hätten :
Wenn eine Sendung am Zoll vorbeigegangen wäre : Keinerlei Pflicht, dies dann aus eigener Initiative nachholen zu müssen ....
Ich habe dann etwas rumgeforscht (deutscher Zoll) und hier keine konkreten Hinweise finden können, ob eine Eigeninitiative nach zollfrei denn nun = Pflicht wäre oder nicht ... respektive ob man sich strafbar machen könnte, wenn man dies nicht tut.
(Allerdings ja auch so, dass ich in Luxemburg beheimatet bin und mich selber hier mit deren Begebenheiten rumschlagen muss ... was aber bedeutet : Seit 5 Jahren ist ohnehin keine Lieferung von ausserhalb EU am Zoll vorbeigegangen ...)
Trotzdem würde mich interessieren, ob eine Eigenverzollung in Deutschland nun eigentlich eine Pflicht wäre (nachdem am Zoll vorbeigegangen) ?
Laut meinem aktuellem Wissenstand : Für Händler eindeutig Ja ... für Privat : ???
Freundliche Grüsse,
Serge