Hä?? Noch nie davon gehört. Ich habe ca 10 Jahre beruflich Westen getragen. Und ich denke ich kenne mich mit unserer Gesetzgebung einigermassen aus bzw was so das WaffG betrifft.
Hättest du da bezüglich einen § wo man das nachlesen kann.
Das steht auch nicht im WaffG sondern im VersammlG, §17a:
"(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen."
hier der Link: VersammlG §17a
Schutzwaffe = passive Bewaffnung, z.B. Kettenhemd, Plattenpanzer, Protektorwesten aus dem Motorradbereich, Schlagschutzhandschuhe etc. Da darunter auch ein Mundschutz fällt (wobei m.M.n. dafür eher Absatz 2 §17a passen würde) gehört eine ballistische Schutzweste sicherlich auch dazu. Willst du rechtliche Sicherheit, würde ich mit meinen Recherchen bei einem Fachanwalt und Gericht beginnen.
Gruß Merc