Deine Ausführungen im Hinblick auf die Auswirkungen von Strobe treffen zu.
Ich betone nochmal, dass Strobe sehr gefährlich sein kann.
Bei einer SV kann es unter Berücksichtigung der eingeschränkten
Verhätlnismäßigkeit zu rechtfertigen sein; in der rechtmäßigen Dienstausübung
auf keinen Fall! Das muss dann jeder für sich selbst entscheiden.
Strobe kann bei der falschen Person angewandt auch ohne Epilepsie, Schwindel,
Ohnmacht und oder ähnliches verursachen.
Da wird dem Beamten dann auch kein Vermerk mehr nützen, wenn ein nicht dienstlich
geliefertes Einsatzmittel solche Schäden verursacht. Na viel Spass!
Ich bitte nochmals eindringlich darum Strobe nicht auf die leichte Schulter zu nehmen!

