Beiträge von Toby

    Hi!


    Ich suche für unsere längeren Campingurlaube eine zuverlässige, Gas Mehrstoff-Kochgelegenheit.


    Wichtig ist mir, dass es ein Komplettsystem -angebot ist, wie der Primus EtaPower MF.
    Dieser kostet nun leider schon 180€ bei Globi. :(
    Unter Komplettsystem verstehe ich ein System bei dem dann alles im Tipf mit Tasche
    verstaut werden kann, Volumen sollte auch in dieser Größe sein...


    Habt Ihr Alternativen, die ihr mir empfehlen könnt!?
    Vielleicht ein wenig günstiger? Oder ist das schon das Nonplusultr? :)


    Und noch eine Frage, bei dem EtaPower MF gehört ja eine Brennstoffflasche mit
    zum Lieferumfang...mitmwad ist die denn gefüllt? Bzw. gibt es auch Gaskartuschen
    in dieser Flaschenform?

    Hi!


    Lenslight ist made in America und bietet eine einwandfreie Qualität.


    Die Modelle verfügen über ein asphärisches Linsensystem, ohne Reflektor.
    Der Wirkungsgrad wird dadurch in keinem Fall erhöht! Das dicke Linsensystem
    frißt genauso die Lumen auf. :)
    Meint nicht, dass die Lichtausbeute nicht gut ist, aber wer Wunder erwartet,
    wird enttäuscht werden.


    Die Qualität ist wie gesagt TOP! Nur muss man halt für sich entscheiden, ob man
    mit dem Beam arbeiten kann oder nicht. Der Beam kann von Flood zu Throw
    fokussiert werden, wobei dieser in meinen Augen zu keiner Zeit perfekt als
    EDC zu verwenden ist. Aber ein tolles Spielzeug. ;)

    Hi Micha!


    Dass die dienstlich gelieferte Lampe, alse Waffe im Sinne des UZwG oder auch nur als Hilfsmittel eingestuft wird
    oder wurde habe ich zumindestens auch nicht geschrieben. ;)


    Ich habe angesprochen, dass das RSG beispielsweise nicht bundeseinheitlich im UZwG gleich eingeordnet wird.
    Auf Bundesebene ist es eben kein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, sondern eine Waffe. Wir hatten die Diskussion, dass
    jedoch über eine Einstufung nachgedacht werden muss, sobald ich die Lampe im Einsatz anwende. Denn dann kann es
    bei Verwendung im Rahmen von Maßnahmen im Sinne des UZwG von Bedeutung sein, gerade wenn ich die Lampe
    zum Blenden benutze. Auch entscheidend ist die Anzahl an Lumen, bin ich über 200Lumen können nacht dienstlicher
    Auffassung die Augen geschädigt werden. Dann brauche ich zwingend im Rahmen meiner Dienstausübung einen
    Rechtfertigungsgrund (UZwG). Wenn du den richtigen Anwalt auf der Gegenseite erwischst, wäre es hilfreich.
    Sprich mit oder ohne Strobe, kann die Lampe zum Hilfsmittel mutieren.


    Im Rahmen der SV kann ich die Lampe natürlich auch als Schlaginstrument zulassen, wenn es die Sitaution
    rechtfertigt und erfordert. Aber das ist wirklich Haarspalterei IMO, da kommt es auf den Einzelfall an.
    Und ich glaube auch langsam zu dem Entschluss zu kommen, wie es einige Vorredner bereits anführten,
    dass man sich auf eine Notwehrsituation kaum vorbereiten kann...ob ich dann Strobe oder nur normales Blendlicht
    verwende oder einfach nen Schuh mache, wird sich dann zeigen und ist nicht absehbar, oder?

    Ist ja genau dass, was ich eben sagte.
    RSG wird auf Bundesebene als Waffe und nicht als
    Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingestuft.;)


    Im Gegensatz zur Landesebene...


    Das RSG ist vielleicht zu OT sorry. Aber wie gesagt im Bereich des
    UZwG auf Bundesebene unter dem RSG anzusiedeln.

    So einfach ist das leider nicht...auf Bundesebenemist beispielsweise das RSG als Waffe eingestuft und kein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt (Zoll)...insofern haste Recht, wäre es sinnvoll den Strobe darunter anzusiedeln.


    Ich persönlich fahre mitbBlendlicht prima und es nervt auch michnnicht so sehr wie Strobe, ein weiterer Vorteil
    von konstantem Blendlicht. ;)

    Hallo Dude,


    nochmal, es geht um den Zusammenhang zwischen der Erforderlichkeit einer dienstlich gelieferten Lampe mit Strobe
    und den möglichen Gefahren bei der Verwendung von Strobe. Die von dir geschilderten Maßnahmen und möglichen
    Auswirkungen auf das Gegenüber spielen keine Rolle , da ich vor der Fallkonstellation gewarnt habe, dass eine Lampe
    privat beschafft wurde.


    BTW, meine Antwort davor viel etwas anders aus als sonst, da ich deine erste Reaktion auf meine völlig neutrale
    Ausführung als herablassend und unfreundlich empfinde ("gequirltes Halbissen mit rechtlichen Schwächen"). Zu Unrecht
    meiner Meinung nach. Auch bezeichne ich den Strobe nicht als ultragefährlich, aber deine Art der Verharmlosung
    empfinde ich als verantwortungslos. Das hat weniger mit dienstlich geliefert zu tun als mit verantwortungsvoller
    fundierter Diskussin und Betrachtung, letzterer du dich ja anscheindend gerne mal bedienst.


    Da ich ebenfalls im gleichen Umfeld (OK) arbeite, sauge ich mir meine Posts nicht nur aus dem Finger. ;)

    Hallo Dude!


    Meine Ausführungen waren weder gequirltes Halbwissen noch in einem Oberlehrerton!
    Deine Art mit meinen Bedenken umzugehen ist allerdings etwas traurig und auch
    lächerlich. Also um mal in deinem Ton zu sprechen, von dir will ich nichts und es war auch
    Nicht auf dich allein bezogen! :knueppel:


    So und jetzt mal ins Detail...wo liegen meine rechtlichen Schwächen Herr Kollege?
    Mein Dienstherr, hat sich zu Recht, mit dem Thema Strobe auseinandergesetzt und eben
    Lampen mit Stobe nicht dienslich geliefert, DA dieser keinen Zweck erfüllt und der
    Einsatz nicht verhältnismässig wäre (den Grundsatz der Verhältnismäßigkeitkennste ja bestimmt :)).
    Wenn deine dienstlich gelieferte Lampemüber Strobe verfügt, bist du natürlich erstmal abgesichert.


    "Es werden immer, auch ohne SV-Sachverhalt, Maßnahmen durchgeführt, die Schwindel.....
    mit sich bringen können..."


    Sorry, was ist das für ein Vergleich, willst du mich veräppeln!?


    Tonfa, RSG etc. sind im Einsatz lange Zeit bewährt und und den strengen Regularien
    des jeweiligen UZWG auch verhältnismäßig einsetzbar. Und es macht auch keinen Sinn
    darüber zu streiten, weil du sicherlichmrechtlich abgesichert bist, ich indes nicht, weil
    nicht dienstlich geliefert und darauf sollte hingewiesen werden! Wer sich die Lampe privat
    beachafft kann Probleme bekommen.


    BTW, wenn du meinen Ton, der freundlich und in keinster Weise angreifend war und
    schon gar nicht an dich persönlich gerichtet, daneben findest udn damit nicht leben kanst, dann
    Kannst du dich an einer solchen Diskussion zukünftig nicht mehr beteiligen. ;)


    semaphore


    Der Strobe wird in keinem Fall mystifiziert, dieser ist und bleibt gefährlich!
    Und selbst wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, ist sie nicht auszuschliessen
    und ich möchte mich dann nicht rechtfertigen müssen. Aber das istbnur meine
    perönliche Meinung.


    Im Rahmennder SV sicherlich möglich, nochmal. Aber und das gehört IMO
    zur Diskussion dazu, Strobe kann gefährlich sein!