Beiträge von RealShadow

    Ich kann die Slingers von Hazard4 nur empfehlen.


    Bin von dem Hazard4 Evac Pan B ganz begeistert.


    Leider preislich auf dem selben Niveau wie Maxpedition.


    Der Flyye To Go und Mini To Go Bag sind auch sehr gut verarbeitet.
    Leider ist mir der Mini zu klein und bei dem To Go gefällt mir die dreifache Fronttaschenaufteilung nicht.


    /wave

    Hehe ... hier werden einige Dinge durcheinander gewürfelt und es geht ein wenig zu sehr ins Detail.


    Ich versuche noch einmal eine einfache Antwort.


    Es gilt das Taschenmesserprivileg bei uns in Deutschland.
    Jedermann darf ein Messer (zu sozial adäquaten Zwecken mit sich führen).
    Grundsätzlich sind Einhandmesser verboten und das Führen stellt eine Ordnungswidrigkeit da.
    Eine solche Ordnungswidrigkeit "KANN" nach pflichtgemäßem "ERMESSEN" des Beamten nach dem Opportunitätsprinzip verfolgt werden oder auch nicht. Gibt der Träger eines Einhandmessers nun einen sozial adäquaten Grund an, warum er ausgerechnet ein Einhandmesser führen muss, so liegt prinzipiell eine AUSNAHME des Grundsatzes vom Trageverbot von Einhandmessern vor. Ergo er / sie DARF ein Einhandmesser führen.


    Dies führt in der Praxis zu folgenden möglichen Konstellationen:


    a) Der Beamte findet bei dir ein Einhandmesser und es ist ihm EGAL, weil ihm diese Neuregelung des Waffenrechts am Popo vorbei geht und er von seinem Ermessensspielraum großzügig gebrauch macht.


    b) Der Beamte findet bei dir ein Einhandmesser und er stellt Einhandmesser grundsätzlich IMMER sicher und läßt die Ordnungsbehörde darüber entscheiden, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt oder nicht.


    c) Der Beamte findet bei dir ein Einhandmesser und er akzeptiert den von dir angegebenen Grund. Er beschließt, dass keine Owi vorliegt.


    d) Der Beamte prüft deinen sozialadäquaten Grund und beschließt im Rahmen seines Ermessens, dass der angegebene Grund ihm nicht nachvollziehbar oder sozial adäquat genug ist und erstattet Owi - Anzeige.


    Das Problem ist, zwar sind ALLE grundsätzlich an das gleiche Gesetz gebunden, aber ein Verstoß stellt LEDIGLICH eine Ordnungswidrigkeit dar und Ordnungswidrigkeiten MÜSSEN NICHT unbedingt verfolgt werden.


    Zum Vergleich, würde es sich nicht um ein Einhandmesser, sondern um einen Wurfstern, ein Nunchaku, einen Frontspringer oder ein Butterflymesser handeln, würde JEDER Polizeibeamte nach der selben Norm eine Strafanzeige wegen Besitz eines verbotenen Gegenstandes vorlegen und den Gegenstand EINZIEHEN (als Beweismittel und als Einziehungsgegenstand).


    So .. nächste Baustelle ......


    Der Einarmige, oder Derjenige mit einem entsprechenden Attest über Fingerarthrose.


    Auch für diesen Personenkreis gilt das Messerprivilig.
    Die Person hat das Recht immer und überall (mit der grundsätzlichen Einschränkung "keine gefährlichen Gegenstände zu Veranstalltungen und Versammlungen") ein Messer zu führen.
    Dies ist unmittelbarer Ausfluß aus dem Grundgesetz, Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit (jeder hat grundsätzlich das Recht zu TUN und zu LASSEN was er mag, solange er dadurch nicht die Rechte Anderer verletzt).


    Da es ihm (dem Einarmigen oder dem Kranken) faktisch nicht möglich ist ein "normales" Klappmesser zu bedienen, wäre er, sofern für ihn die normale Regelung für Einhandmesser gelten würde, in seinem Grundrecht beschnitten. Er könnte nicht mehr uneingeschränkt seine allgemeine Handlungsfreiheit ausüben.
    Aus diesem Grund ist für diese bestimmte Personengruppe der sozial adäquate Grund quasi immanent als gegeben vorauszusetzen, da er NUR ein Einhandmesser benutzen kann um sein Grundrecht auszuüben.


    (Es gibt wie immer Ausnahmen .. z.B. er gäbe bei einer Kontrolle an, er hat das Messer nicht zum Brotschneiden, sondern zu Kampfzwecken dabei. Dann dürfte dieses Messer, einarmig hin oder her, wieder sichergestellt werden.)


    Es gibt zu diesem Thema keine abschließende Aussage.
    Sondern nur verschiedene Auslegungen, basierend auf verschiedenen Lehrmeinungen.
    Selbst die Gerichte widersprechen sich gegenseitig und urteilen in gleich gelagerten Fällen völlig unterschiedlich.


    Die sozial adäquaten Gründe, die berechtigten Berufsgruppen und die genannten Ausnahmen vom Trageverbot von Einhandmessern und von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge >12 cm sind ABSICHTLICH nur anhand einer beispielhaften Aufzählung genannt und NICHT abschließend aufgeführt.
    Es ist vom Gesetzgeber gewünscht einen möglichst großen Ermessensspielraum für die Ordnungsbehörden zu schaffen.
    Dies ist zum Einen gut, zum Anderen auch schlecht.
    Ermessensspielraum heisst, das JEDER Beamte am Einzelfall entscheiden kann und muss.
    Das kann zu deinen Gunsten oder zu deinen Ungunsten ausgehen.


    Solltest du im dummen Fall einer Sicherstellung das Gefühl haben, du hättest berechtigt das Messer geführt, steht dir der Einspruchs- und Klageweg in einem Widerspruchsverfahren offen..
    Damit wäre dann dem Gleichheitsgrundsatz genüge getan, gleiches Recht für alle.


    So ... egal wie sehr ihr mich nun auch reizt und weiter in die Tiefe bohrt, mehr gibts nicht. Selbst bei meinen Klausuren habe ich nicht so viel zu diesem Themenbereich geschrieben ... .


    :wacko:

    Die Auslegung ist von Bundesland zu Bundeslang grundsätzlich anders ... Bayern ist sehr liberal und messerträgerfreundlich, Rheinland - Pfalz eher restriktiv.


    Jeder köchelt sein eigenes Süppchen ... es geht und fällt mit der Einstellung des Beamten Messern gegenüber im Allgemeinen und wie dem Beamten deine Nase gefällt im Besonderen.


    Ist nicht zu ändern.


    Hast du einen guten Grund ein Einhandmesser zu führen, bzw. gehörst du zu einem berechtigten Berufszweig, mach dir keine Gedanken.
    Hast du dies nicht, bzw. bist du regelmäßig in sensitiven und kontrollintensiven Gegenden unterwegs, nimm halt was Feststehendes und einer Klingenlänge < 12 cm, oder lege dir einen guten Grund zu (beginnende Gelenksarthrose im Fingergrundgelenk, bzw. Gicht und ein passendes ärztliches Attest dazu und du bist für IMMER aus dem Schneider was Einhandmesser betrifft).


    Es gibt etwa 72 GUTE GRÜNDE warum es denn ausgerechnet ein Einhandmesser sein muß.
    Vorher Gedanken machen und einen Grund nennen können der einleuchtend plausibel ist hilft ungemein.
    Ist keine 100%tige Sache, aber minimiert deutlich das Sicherstellungsrisiko.

    Ludwigshafen ist ein hartes Pflaster für Träger von Einhandmessern.


    Dies liegt aber in dem sehr hohen Ausländeranteil (die alleine schon aufgrund der Abstammung einen Faible für Klingen besitzen) und dem recht hohen Anteil von Jugendkriminalität in den Bereichen Raubüberfällen und Gewalttaten unter Verwendung von, bzw. unter Mitführen eines Messers begründet.


    Nicht umsonst gab es in Ludwigshafen das erste Haus des Jugendrechts als Modellprojekt (Einrichtung in der straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende unter einem Dach von der Polizei, über Vertreter der Staatsanwaltschaft, bis hin zu Bewährungshelfern, abgefrühstückt werden).


    Sobald du halbwegs ins Beuteschema passt (Alter, Kleidung, Örtlichkeit PLUS Einhandesser) ist es ersteinmal weg.
    Das ist polizeiintern so gewollt und geschieht im Einklang mit der komunalen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt Ludwigshafen).
    Ziel ist eine Verdrängung von Messern aus der Innenstadt Ludwigshafen, insbesondere dem Bereich um den Berliner Platz.


    Ich kämpfe hier gegen Windmühlen.


    Für ertappte Wiederholungstäter wird es teurer, das ist alles.


    Und unter "Führen" fällt das zugriffsbereite Mitführen.
    Er fuhr Auto, bzw. befand sich in unmittelbarer Nähe zum Auto und hätte das Messer mit einem Handgriff aufnehmen und benutzen können. Also hat er es geführt. Es muß NICHT am Mann rumgetragen werden, damit die Voraussetzung "Führen" erfüllt ist.

    Gibt da mittlerweile einige Zusammenfassungen und Ausarbeitungen .... ein kurzes "Googeln" führt zu brauchbaren Ergebnissen.


    Ein Beispiel einer guten und kurzen Zusammenfassung:


    EDIT: Habe den Link entfernt, da er eine irreführende Formulierung enthielt.


    (Habe den Betreiber informiert, vielleicht ändern sie was)


    Einige Beamten sind beratungsresistent und stellen ALLES sicher und sei es auch nur am Rande als Einhandmesser zu deklarieren.
    Gottseisgedanktundgetrommelt sind nicht alle so.


    Ändern können wir es nicht (mehr) und wir "Messerfreunde" müssen uns arangieren.


    :russroul:

    Das Ganze nimmt jetzt wirklich sehr theoretische Züge an. Wie bereits festgestellt, ist es letztendlich eine richterliche Entscheidung.


    @ Pz. der Sinn und Zweck der Norm ergibt sich aus einer teleologische Auslegung (telos aus dem griechischen für Ziel oder Zweck).


    Dies bedeutet, dass vom Interpreten der Gesetzesnorm der objektive Gesetzeszweck (ratio legis) zu ermitteln ist. Kern dieser Auslegung ist die Frage, ob ein bestimmtes Auslegungsergebnis vom Gesetzeszweck gefordert wird oder (noch) gedeckt ist. Dieser Zweck wird in der Regel durch die Interessen bestimmt, die der Norm zugrunde liegen (sofern nicht ausdrücklich im Gesetzestext benannt).


    Im Falle unseres ungeliebten Waffengesetzt heißt dies.


    Der objektive Gesetzeszweck und die Absicht der Gesetzgebung war die Entfernung von "gefährlichen" Messern, bzw. von Messern, die von einem großen Anteil der Bevölkerung als gefährlich oder beängstigend angesehen werden.
    Addressat der Norm war ausdrücklich nicht der "Jedermann", sondern eine bestimmte Personengruppe (ansonsten wäre der Passus von sozial anerkannten Zwecken und der Brauchtumspflege nicht genannt).


    Zusammengefasst in einfachen Worten ... Betrunkene, Randalierer, jugendliche Assis, Personen die ein Messer zu Kampfzwecken mit sich führen und Personen die in der Öffentlichkeit grundlos mit einem Messer hantieren, sollen dies nicht dürfen.


    Anzumerken ist hier weiterhin die Hierarchiestufe eines Verstoßes gegen diese Norm. Wer gegen die Norm verstößt, begeht kein Verbrechen (wie bei Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz), auch kein Vergehen (wie beim Führen eines verbotenen Gegenstandes), sondern "lediglich" eine Ordnungswidrigkeit, welche nach dem Opportunitätsprinzip nicht einmal unbedingt mit einer Geldstrafe geahndet werden muss.


    Der Interessensgedanke der zur Entstehung der Norm führte, war somit eine Steigerung des Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung. Es stand also NICHT der Gedanke im Vordergrund Einhandmesser unbedingt aus der Handhabung zu entfernen (sonst hätte man sie analog zu Butterflymessern schlichtweg verboten), sondern man wollte die Handhabung nur bestimmten Personen unter bestimmten Umständen verbieten.


    Der Gesetzestext ist absichtlich weitgefasst (um nicht zu sagen mit Absicht schwammig formuliert), um eine möglichst breite Auslegung durch die Ordnungsbehörden zu ermöglichen.


    Herrn Schäuble als oberster Dienstherr aller Ordnungsbehörden hat sich da sehr klar ausgedrückt.
    Der formulierte Wille des Innenministers kommt einer Verodnung gleich und deffiniert den Ermessensspielraum.
    Er möchte NICHT, dass "Jedermann" kein Einhandmesser mehr führen darf, sondern er fordert die Ordnungsbehörden auf mit gesundem Menschenverstand und nach pflichtgemäßem Ermessen den Einzelfall zu beurteilen.


    Im wirklichen Leben kommt es auf die Gesamtumstände und das Ermessen des Beamten an.
    Das ist unbefriedigend aber leider nicht zu ändern.


    Schriftlich (gesetzestextlich) fixiert ist die Ausnahme des Führens von Einhandmessern durch berechtigte Träger von Schusswaffen nicht. Dies ergibt sich wie bereits gesagt aus einer rechtstheoretischen Auslegung.
    Meine Aussage spiegelt eine von mehrern Lehrmeinungen wieder. Absolute Rechtssicherheit im Einzelfall entsteht erst durch Gerichtsurteile.


    So ... mindestens die Hälfte von dem jetzt von mir geschriebenen, wird von mindestens der Hälfte der Leute hier im Forum nicht verstanden, bzw. absichtlich Missverstanden.


    Ich bin gespannt ..... :D

    Haha .. hat ja lange gedauert bis eine Reaktion kam ...


    Ich liebe Cold Steel ... ein paar meiner liebsten Spielzeuge sind von Cold Steel (Torpedo, Rifleman Hawk, Warhammer, Saufeder, nur um ein paar zu nennen).


    Die Bemerkung war mit einem :D auch mehr ironisch gemeint.


    Ich war selbst ganz erstaunt und erschrocken, dass der Liner des Scimitars bei einem LEICHTEN Aufschlag schon wegspringt. Rein optisch steht er super, und bei statischem Druck hat er sich auch NULL bewegt, bei einem leichten Spinwhack jedoch klappte sofort die Klinge ein.


    Aber ist ja kein Problem ... das Messer ist schon auf dem Weg zu Herrn Cold Steel. Ist nicht das erste Cold Steel Produkt das ich einschicke und wird auch nicht das letzte bleiben.


    Bei der reinen Produktionsmenge die mittlerweile bei Cold Steel vom Band läuft, ist es nicht verwunderlich, dass ab und an ein "Montagsei" dabei ist. Ich bin auch keinem böse darüber, solange mein Leben nicht davon abhing und hinterher die Kulanzregelung stimmt.


    Bei Extrema Ratio stimmte die Kulanz bislang immer und bei Cold Steel auch. Würde mich nicht wundern, wenn wieder irgend ein "Extra" im Rückpaket dabei wäre (so wars das letzte mal und ich kam zu einem Cold Steel Thrower).


    Leatherman stellt sich dagegen deutlich knausriger an ... die hatten sich geweigert einen durch regulären Gebrauch verdrehten und halb eingerissenen Schraubenzieher an einem Wave zu ersetzen. Glücklicher Weise ist der Händler auf Kulanzbasis eingesprungen und gab mir ein Neues.


    Zurück zum Thema ... vergiss nicht uns zu informieren wenn du Antwort von Extrema Ratio erhälst.
    Würde mich nun auch interessieren, ob du ein Echtes oder eine Fälschung erwischt hattest.

    Aus aktuellem Anlaß mußte ich jetzt docvh ein mal zur Schublade gehen und mich durch das verbliebene Foldersammelsurium "durchspinwhacken".


    Bestanden haben: ER Nemesis, ER Fulcrum II, ZT 301, Böker plus Sodbuster,Spyderco Police, Spyderco Salt H1, Schlieper 3 Fingerfolder, HK Ally, diverse Benchmade von denen ich den Namen nicht kenne, alle Victorinox mit feststellbarer Klinge die ich habe (obwohl ich bei diesen nicht ganz so fest auf die Kante gehauen habe, aber immer noch ausreichend fest).


    Nicht bestanden haben: Buck 110, Buck - Strider - Folder, zwei Herbertz (von denen habe ich es auch nicht erwartet), Leatherman Supertool, und (sehr zu meiner Überraschung) ein Cold Steel Scimitar.


    Was lernen wir daraus ? ...


    Buck, Leatherman und Cold Steel produzieren in der gleichen Endqualität wie Herbertz :D

    ER hatte einmal eine Nachricht über die falsch gehärteten Federn auf der Homepage.


    Ansonsten wende dich DA hin:


    EXTREMA RATIO s.a.s.


    Via Tourcoing 40/p




    59100 PRATO (PO)


    ITALIA




    TEL. : 0039 0574 584639 - 0039 0574 57408


    FAX: 0039 0574 581312
    info@extremaratio.com
    Anrufen vorher hilft, die Dame die ich dmals am Telefon hatte gab mir auch die Postanschrift an die ich das Messer schicken sollte.


    Dann war es knapp 6 Monate lang weg.
    Und ein neues MPC kam zurück.

    Egal was die Ursache ist .. VOLLKOMMEN EGAL .. zu Extrema Ratio einschicken (und fest davon ausgehen, dass das Messer ca. 4 Monate weg sein wird), aber es WIRD repariert oder gegen neu getauscht zurück kommen.


    Die Jungs (und / oder Mädels) von Extrema Ratio sind nicht die Schnellsten, aber sie haben wirklich eine gute Kulanz.


    Mein MPC hatte einen Federbruch, war fast 6 Monate weg, kam aber gegen NEU getauscht (und ich meine das ganze Messer und nicht die Feder) zurück.

    Auf fettfreier Klinge und fettfreiem Gummi (ich reinige mit Feuerzeugbenzin vorher gründlich) hält die Kleberei mit Pattex extrem gut. Man kann die Griffschalen mit wenig Aufwand und einer flachen Messerklinge wieder abhebeln (und es bleibt kein nennenswerter Rückstand auf dem Metall zurück).


    Aber durch normalen Gebrauch löst sich da garnix. Ich habe auch einmal einen Versuch mit Verschrauben gemacht, aber damit sich die Kanten nicht abheben, muss man so oder so kleben.
    Für einen User reicht das Kleben alleine völlig aus.


    Ich kam ursprünglich auf den Gummi, weil ich eine Unterlage suchte, die Rochenhaut ähnelt, um darüber die Wicklung eines Tantos anbringen zu können.


    Da es den Sohlengummi auch in dünner und in verschiedenen Beige- bis Brauntönen gibt, ist es auch ein idealer Rochenhautfake, bzw. eine gute Unterlage auf der Wicklungen rutschsicher sitzen und dem Griff etwas mehr Volumen gibt.

    Der Hauptgrund warum ich auf den Absatzgummi kam (und ihn somit fred empfehlen konnte) er hängt in großen Platten in meinem Obi Baumarkt und kostet lachhaft wenig Geld .......


    Ich habe mittlerweile ein paar Griffe daraus gezimmert (bei weitem nicht so gründlich und sauber wie das oben gezeigte).
    Ich schneide ihn lediglich passgenau nach dem Verkleben (ich benutzte Patex auf Klinge und Gummi, lass ihn antrocknen und presse das Paket dann eine Stunde zwischen zwei Brettern im Schraubstock bei starkem Druck) mit einem scharfen Teppichmesser zu und "bügele" danach die Kanten mit dem Lötkolben. Mit dem Dremel lassen sich wunderbar "grooves" in den Gummi fräsen.


    Fertigflacherlklinge von Linder (oder irgend einem anderen Hersteller) nehmen für 20 Euro, die o.g. Gummischalen (Schätzwert umgerechnet aus der großen Platte ca. 40 Cents) und noch für 2 Euro Kydex und fertig ist ein mehr als brauchbares Outdoor / Gartenmesser (welches meine Frau dann doch zum Fugenkratzen benutzt oder irgendwann im Herbst irgendwo in Grund stecken bleibt und erst im nächsten Frühling wieder auftaucht).


    Ich finde den Gummi als Griffmaterial klasse ... zu diesem Anschaffungspreis gibt es NICHTS vergleichbares.


    Nochmal .. super gemacht ... hast ein wirklich tolles Endergebnis rausgeholt aus dem bischen Gummi das ich dir geschickt habe.


    :thumbup:

    Mich gibts auch hier .. nicht nur im Blauen :D .


    Super Umsetzung .. und wie ich es mir gedacht habe, hast du es deutlich aufwendiger gemacht als ich.


    Ich habe die Kanten vor dem letzten Verkleben nicht gefeilt oder geschmirgelt, sondern mit dem Lötkolben (auf niedriger Temperatur) "gebügelt".


    Die ganze "Feinarbeit" habe ich am Gummi mit dem Dremelgemacht ..


    Deine Umsetzung mit den gebrochenen Kanten gefällt mir aber deutlich besser.


    :thumbup: :thumbup: :thumbup: