Legale Klingenlänge

  • Wenn man meint das es verboten ist da man kein sozial... defentiv ja :rolleyes:


    Ich für mein teil habe nach wie vor, je nach dem, alles dabei was keine Hieb und Stichwaffe ist.

  • Also die Polizisten können natürlich überhauptnichts dafür, die haben den Mist ja schliesslich nicht verfasst.....wenns aber bei ner kontrolle irgendwie ärger gibt der einem zum nachteil ist, ist man nur erstmal etwas schlecht auf die polizisten zu sprechen, is nicht ganz fair aber so ticken die leute nunmal meistens....


    Ich habe den auf seite 1 angesprochenen fall aus "achtung kontrolle" auch gesehen, und so wie der polizist sich da verhalten hat fördert das natürlich keine symphathie, es kam so rüber wie "haha das messer biste jetz los" ....gut, wobei der besitzer auch etwas "schräg" war.


    Ich hab durch die beiträge der polizisten hier im forum wesentlich mehr verständnis entwickelt was das verhalten gegenüber messern angeht, der gesetzgeber hat den beamten jedenfalls absolut keinen gefallen getan mit dieser schwammigen formulierung.


    Zur Klingenlänge : die länge der klinge am besten immer nach dem ungünstigsten maß auslegen, also von dem teil vom griff der am weitesten innen liegt bis zur spitze.....denn evtl wirds immer üngünstig ausgelegt.....is mir schon 2x passiert, 11,5 cm herstellerangabe, aber das bezog sich nicht auf griffanfang bis klingenspitze....deswegen wären die messer mir nicht 100% auf der sicheren seite

    Das Leben ist zu kurz für schlechte Scheiden.

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