Brauche dringent eine Info

  • Hoffe hier sind ein paar die mir schnell helfen können. Darf ich noch auf einem anderen Land ein Messer mit über 12 cm Klinge nach Deutschland einführen ?



    Danke schon mal :)

  • so ganz schnell ;)


    ?(


    fixed über 12cm darfst du nicht mehr führen in deutschland ohne sozial anerkannter Grund.
    nach Deutschland einführen darfst du sie ohne weiteres solange sie nicht aus anderen gründen verboten sind sprich schlagringmesser, faustmesser, etc

  • Nein ist ein normales Messer mit 14 cm Kinge , kommt dann in den Glasschrank :)


    Danke für die Info :)


    so ganz schnell 8)


    Ok habe eben noch mal beim Zoll auf der Seite geschaut und halt für alle die es eventuell wie ich nicht wussten hier der Text auf der Seite vom Zoll


    Ich möchte mir im Ausland eine Hieb- oder Stichwaffe (z.B. ein Schwert) kaufen und nach Deutschland einführen. Ist das erlaubt?
    Bestimmte Waffen dürfen durch volljährige Personen erlaubnisfrei in die Bundesrepublik mitgenommen oder (zur Veräußerung) verbracht werden. Dazu gehören z.B. Macheten, Dolche, Samurai-Schwerter, Bajonette, Schlagstöcke und Degen.
    Jedoch ist die Mitnahme von Waffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z.B. Stockdegen), verboten.


    Es ist unbedingt darauf zu achten, dass alle Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, bei ihrer Einfuhr in die EG (und grundsätzlich auch bei der Ausfuhr) bei der Grenzzollstelle anzumelden sind. Die Abgabe einer ordnungsgemäßen Zollanmeldung ist in diesen Fällen auch dann erforderlich, wenn der Wert innerhalb der Reisefreigrenze liegt. Sie müssen bei Flughäfen bzw. Häfen immer den "Roten Ausgang" benutzen und die Waren unaufgefordert anmelden.


    Link


    http://www.zoll.de/faq/reiseve…reise_vub/index.html#vub4

    Einmal editiert, zuletzt von Igel ()

  • Das ist kein Problem... ein normales Messer ist ja auch keine Waffe.


    Wegen der Flugbestimmungen (Mitführen im Handgepäck...) fragst du am besten bei der airline nach.

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.


    “We must reject the idea that every time a law’s broken, society is guilty rather than the lawbreaker. It is time to restore the American precept that each individual is accountable for his actions.” -- Ronald Reagan

  • Wegen der Flugbestimmungen (Mitführen im Handgepäck...) fragst du am besten bei der airline nach.


    Das kann ich dir auch beantworten: Das wird nichts :D Ein Nagelknipser ist auch keine Waffe.


    So eine Anfrage würde natürlich von Humor zeugen :biggrin:

  • Das kann ich dir auch beantworten: Das wird nichts :D Ein Nagelknipser ist auch keine Waffe.


    So eine Anfrage würde natürlich von Humor zeugen :biggrin:

    ... wo doch selbst Security-Mitarbeiter der Airlines zwar die Schußwaffe im Flugzeug führen dürfen, aber kein Messer.

    Si vis pacem, para bellum.
    Kopportunist #0098, T.I.T.A.N. #0098

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