Ich finde es auch immer wieder traurig wie rechtliche Begrifflichkeiten durcheinander geworfen werden.
Wenn ein Rechtsanwalt ein Auto mit einer Wohnung gleichsetzt ziehen sich mir die Zehennägel hoch.
Der Wohnungsbegriff ist im Grundgesetz geschützt. In speziellen Fällen (Wohnmobil o.ä. ist das vielleicht der Fall)
Das zeigt mir dass auch Rechtsanwälte (wenn der Ausspruch wirklich so gemacht wurde.) nicht in allen Bereichen firm sind.
Im Rahmen des Grenzübergreifenden Verkehrs ist auch eine Verdachtsunabhängige Kontrolle von Fahrzeugen und damit auch die Durchsuchung von Personen und Sachen möglich ohne "GEfahr im VErzuge" Und das sind fast alle Autobahen und Verkehrsstraßen im Grenznahen Bereich. (Ist in dem Länderbestimmenden Polizeigesetz geregelt und kann von Bundesland zu Bundesland variieren.
Ich finde solche Stammtischdiskussionen übrigens unterirdisch. Und so Aussprüche wie "xxxx" ist eine Frechheit und gehört meines Erachtens gerügt. (Ist schon traurig dass das Niveau so absinkt hier)
(Diejenige die sich zu solchen Aussprüchen hinreisen sollen auch mal bedenken dass wir hier über Schilderungen einzelner sprechen deren Wahrheitsgehalt wir in keiner Weise überprüfen können.)
Sorry das musste mal raus
Zurück zum Thema wenn der Gestzgeber etwas konkreter und sorgfältiger bei der Ausfertigung der Gesetze gewesen wäre, hätte er den Beamten das Leben erleichtert. Er spricht halt nicht von der Schneide eines Messers, sondern von der Klinge. Also meiner Ansicht nach (nicht zu verallgemeinern) Die nackte Klinge bis zu einem Papierelement oder Griff.