Beiträge von balinzwerg

    Für zwei auf Wunsch von Fred gefertigte Messer habe ich Kydexkleidchen gefertigt.
    Das eine bekam noch neh Wicklung, Da hab ich mal was anders probiert um die Geäzte Struktur noch zu sehen.
    Die Kydex ist für quer am Gürtel zu tragen und mit Filz gefütert.
    Das andere Messer hat Griffschalen bekommen mit Alu Lanyardloch und eine Kydex für Teklock mit einem Schrumpfschlauch Überzug.
    Den Abschluss am Schrumpfschlauch muss ich noch etwas verschweissen er ist etwas ausgefranst.
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    Das mit der Wicklung geht nächste Woche zu nem Kollegen, der sich schon darauf freut.

    Also wenn es ein Kurki war und keins dieser Deko Dinger dann könnte es ein Kohlenstoffstahl sein, Ist ja so wies aussieht rostender Stahl.
    Wenn es rostfreier wäre machst du neh Odyssee wie ich, weil das wieder härten aufwendig ist.
    Also ich würde auch mal Juchten oder Meister Schanz fragen. Roman (Juchten) ist sicher bereit etwas zu experimentieren auf die Gefahr dass es halt nichts wird.
    Die Profis können ja zum Teil Stahl am Funkenflug erkennen bzw. einordnen.
    Wenn du Pech hast und es ist ein billiger Deko Kurki gewesen, könnte es mit dem Härten schwer werden.
    Aber da wird dir sicher einer unserer Stahl Experten was genaueres sagen können.

    Sauber Meister, die Ideen muss man haben.
    Bezüglich der Härte beim Flexen bezweifle ich zwar, dass das Kühlen alle 5 Sek. ausreicht um einen Härteverlus zu vermeiden, aber am Klingenrücken ist das glaube ich zu vernachlässigen. Die Idee mit dem Schrumpfschlauch finde ich super.

    Real Shadow du hast es gut zusammengefasst, ich hätte es nicht besser schreiben können.
    Nur eine Anmerkung du schreibst richtig Schusswaffe führen also für alle WBK Besitzer ihr seit nicht gemeint, sondern die wenigen die Einen Waffenschein habe. aber z.b. Jäger, da hier in der Ausübung als Jäger ein anerkannter Zweck zum Führen eines Messers über 12cm oder Einhandmesser angenommen wird.
    Es ist übrigens auch nicht entscheidend ob der Zweck auch mit einem anderen Messer ausgeübt werden kann. Wenn ich also beim Grillen ein Einhandmesser dabei habe, ist nicht entscheidend ob hierfür ein Küchenmesser oder Schweizer Taschenmesser besser geeignet wäre.
    So jetzt aber genug OT.

    Real Shadow hat recht mit seinen Ausführungen. Aber bevor das zu sehr in die Rechtsabteilung geht, empfehle ich den Betroffenen.
    Einspruch gegen die Beschlagnahme einlegen (dann muss über die Beschlagnahme ein Richter entscheiden), wobei der meist die Beschlagnahme bestätigen wird. Und möglichst schnell sich einen Rechtsbeistand holen. Bis zur entgültigen Gerichtlichen Entscheidung kann auf jeden Fall Zeit vergehen und bis da hin ist der Folder mal sicher weg, wenn es dumm läuft auch länger.
    Das Problem beim 41a ist, dass es noch keine Einschlägige höchstrichterliche Urteile mit Rechtsbindung gibt.
    Alles bis da hin sind Einzelentscheidung ohne nachhaltigen Richtwert.
    Wie sagt der Gesetzesgeber so schön, die Gesetze müssen durch die Rechtssprechung mit Leben gefüllt werden. Sehr zu Leidwesen des Anwenders. (Auf der einen oder anderen Seite)

    Wenn ein Gegenstand als Beweismittel beschlagnahmt wird, ist der Umstand des Beweises entscheidend.
    D.H. wenn er keinen Beweiswert mehr hat muss er zurückgegeben werden.
    Gegenstände die Eingezogen oder für Verfallen erklärt werden. Bleiben bis zur endgültigen Entscheidung in Verwahrung.
    Du kannst z.b. einen Beweisgegenstand verkaufen / deinem Rechtsanwalt überschreiben o.ä. Rechtlich gehört er dann einer anderen Person und muss, wenn kein Beweiswert mehr gegeben ist, an diese Person ausgehändigt werden.
    Bei den anderen Sachen geht das nicht.
    Also wenn dein Messer als Einzugsgegenstand beschlagnahmt wurde (doppelt Widmung ist hier möglich) ist der Wert weg.
    (ist keine komplett Rechtliche Abhandlung oder Rechtsberatung und soll so auch nicht verstanden werden)
    Für weitere Infos empfehle ich die einschlägigen Jura Seiten im Netz.


    Ich hoffe das war nicht zu sehr Beamtendeutsch.
    Verwertungsverbot ist hier übrigens nicht der richtige Begriff, trifft es aber umgangssprachlich.

    Die ganze Vorbestellerrei ist ja auch ein Riesen Aufwand, den man nicht unterschätzen darf.
    Und einen netten Nebeneffekt hat es auch, der Sammlerwert steigt. ;)

    Nur noch ein Beitrag zum Wegnehmen von Einhandmesser gem. §54 WaffG können Gegenstände eingezogen werden wenn eine Owi oder Straftat vorliegt. Ist also nicht nur als Beweismittel Beschlagnahmt sondern im weiteren Verfahren als Einzugsgegenstand. Somit unterliegt das Messer ab der Beschlagnahme auch einem Verwertungsverbot.
    @RandalMade. ich weiß zwar dass du es nur im Scherz gemeint hast. aber für den "unbedarften" Leser. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Und eins sollte jeder Leidgeprüfte Messerbesitzer im Hinterkopf haben. Wenn ihr eine Owi wegen 41a WaffG bekommt, dann kann auch schnell die Berechtigung von ner WBK weg sein. Legale Waffenbesitzer werden doppelt bestraft.