Beiträge von balinzwerg

    inisloud einfach mal in die Suchfunktion D2 und 440c eingeben. Zu erstern gibt es schon viele Einträge (fast zu viele ;) ) und der 440c war mal der Superstahl in den 80er.
    Gut ist der immer noch. Bei allen Stählen gilt aber immer es hängt mehr von der Wärmebehandlung ab als vom verwendeten Stahl.

    So noch neh Lederscheide dazu.
    Leider nicht schön aber selten und funktional.
    Da muss ich auf jeden Fall noch üben. Aber das Messer sitzt schön fest und die Scheide ist dank Einweichen mit Natron auch richtig steif geworden.
    Das weiße ist Wachs das ich heiss ins nasse Leder eingearbeitet habe. Keine Ahnung ob das was bringt aber macht einen schönen used look.
    Ich bitte um Nachsicht für meine zweite aus Leder. <

    schwer zu sagen, wie viel Erfahrung hast du beim schleifen, Welches Lansky sett hast du und vor allem wie sieht die Klinge aus.
    Bei der Spitze ist es in so fern schwierig weil du dich entweder über die Phase ranarbeiten musst also viel Material wegnehmen oder vom Klingenrücken her rannschleifen musst wass natürlich eine etwas andere Klingengeometrie zur Folge hat.
    Also um das nur ansatzweise zu beurteilen können musst du mal ein Foto versuchen.


    Aber bei Schanz Reichert und Co. ist ein nachschleifen auch nicht so teuer als dass man da groß überlegen müsste.

    Danke, ich hatte ja schon mal eins in schwarz dass von Cuscadi veredelt wurde, dass besitze ich aber nicht mehr, vom Griffgefühl gefällt es mir mit dem Holzgriff jetzt auch besser weil man mehr in der Hand hat. Die Rillen stören mich nicht. Und zur Scheide muss ich mit Sicherheit eine Leder dazu machen. Im Moment hab ich nur die Kunstoffscheide oben etwas aufgeweidet damit der Griff reinpasst. Aber das mit der Lederscheide muss noch warten, da muss ich mich erst richtig ranntasten. Ach ja der Gummi ging einfach runter, einmal rund herum geschnitten und dann mit einem kräftigen Ruck abgezogen. Geht ohne Rückstände ab. Also für den Preis absolut zu empfehlen und für jeden Bastler eine super Grundlage.

    Nachdem das Böker MPT bei Böker für unter 20 Euro angeboten wird. Hab ich mir eins bei Wolfster geordert und den Griff umgebaut.
    Gummi runter und Buche gebeizt mit Leinöl eingelassen drauf, Alupins verbinden alles und am Rücken gab es noch einen roten Glow einsatz.
    Der Griff hat deutlich mehr Volumen und liegt gut in der Hand. [gallery]4785[/gallery]
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    ich hoffe es gefällt.

    Schönes Messer Gi Joe, ich konnte es schon mal in der Fertigungsphase sehen und denke dass du es gut gerettest hast Chris.
    Falls du doch noch irgendwann Schalen draufmachen möchtest kann ich dir Reperaturmasse für Schuhsohlen aus dem Baumarkt empfehlen.
    Damit gleichst du Unebenheiten oder Verzug aus, das Material härtet aus wie Schuhsohle und lässt sich dann auch so bearbeiten.

    ich schließe mich Micha an ich bin auch raus :rolleyes:
    Danke, dass du es noch mal zusammengefasst hast Micha, vielleicht hab ich mich auch zu missverständlich ausgedrückt um was es mir geht.
    Verquer fand ich nur die Argumentationskette ein Gegenstand sieht (zufällig) so aus wie ein anderer deshalb soll er diesen Gegenstand vortäuschen.
    Bei allen bisher verbotenen Gegenständen (außer beim Kunstgegenstand "leathel injection) war die Argumentation so dass die Gegenstände bewußt ein anderes Erscheinungsbild vortäuschen und deshalb eine besondere Gefährlichkeit von ihnen ausgehen weil man es bei ihnen nicht sofort erkennt. (beim leathel injection übrigens auch nur täuscht der einen Kunstgegenstand vor? ;) )
    Das Schlüsselding sieht aus wie eine Dosenpiekser ist aber nicht gefährlicher als einer sondern eher weniger.
    Es ist also egal ob einer mit dem Dosenpiekser vor die steht oder dem Ding.
    Fraglich kann höchstens sein ob es wie ein Schlüssel aussieht. Aber das sei dahingestellt.
    So jetzt hab ich doch mehr dazu geschrieben als ich wollte.
    Sorry
    Thema für mich geschlossen.

    hab mich da auch mal eingelesen weils mich interessiert hat.
    Der wesentliche Unterschied ist wohl, dass bei dem Werkstoff in Geringen Mengen Phenol und Formaldehyd frei wird, unter anderem natürlich auch beim Verarbeiten. Phenol wird über die Haut resorbiert also nicht unbedingt ideal für Messergriffe.

    Zitat

    liest man den namen und beachtet man "wer" das teil verkauft sollte die frage geklärt sein -> FÜHRUNGSVERBOT. (mein fehler, hatte erst verbotener ggst. geschrieben) ob verbotener ggst. ist wohl zu klären ob er einen "dosenlocher" vortäuschen soll.


    Also diese Argumentationsrichtung ist schon etwas verquert.
    Weil das Ding wie ein Dosenlocher aussieht soll es einen Dosenlocher vortäuschen? Die Designemerkmale wurde ja nicht gewählt damit das Ding wie ein Dosenlocher aussieht sondern da der Hersteller sich eine bessere Wirkungsweise verspricht. Das ist nicht zielführend.
    Auch die Aussage dass die meisten Messer außer Küchenmesser Hieb und Stoßwaffen sind kann ich so nicht stehen lassen.
    Wenn deine Ausbildung noch nicht so lang her ist, dann weist du sicher die Begriffsbestimmungen im WaffG zum Hieb und Stoßwaffenbegriff
    du hast ja schon eine gute Ausführung dazu verlinkt. Aus der ja auch klar hervorgeht dass bei den Hieb und Stoßwaffen in ihrer gesammten Gestaltung ersichtlich sein muss dass sie objektiv dazu bestimmt sind Verletzungen herbeizuführen. Ich würde sagen dass das eher die Ausnahme als die Regel ist.

    Zitat

    die form der klinge ist "unüblich" hierzu kann ich keine aussage treffen, habe ich nicht gelernt. evlt. weiß das bka mehr dazu, denn ich denke dass diese klingenform dazu dient blut schneller "abfließen" zu lassen bzw. schwerere verletzungen beizuführen oder? kann also durchaus sein, dass das bka dies als verboten deklariert hat.


    Hier stimme ich deiner Argumentation zu nur die Folge stimmt nicht. Das BKA wird diesen Gegenstand nicht als verboten deklarieren, warum auch, es kann aber die Waffeneigenschaft feststellen und damit würde der Gegenstand unter das Führungsverbot fallen.
    Ich denke schon dass wir hier auch aufpassen sollten wie wir was schreiben, also auch bei entsprechender Vorkentniss die richtigen Begriffe verwenden.
    Dies ist ein offenes Forum und da wird auch viel mitgelesen.

    An sonsten sehe ich den Tread auch mit gemischten Gefühlen wie Ama Ebi.
    Die Fragestellungen sind im einzelnen recht interessant und es kommen auch neue Gedanken und Argumente auf, aber man muss auch keine schlafende Hunde wecken.

    @Randal wenn du den leathel Incetion Nadel meinst da wurde speziell auf die vom Hersteller gepriesene Waffeneigenschaft eingegangen, für die Verbotseigenschaft war dann noch die verknüpfung mit dem Kunstgegenstand entscheident.
    Mir erschließt sich nicht ob nicht eine Klinge sich im Stock befindet und die zweite in der Tasche mitgetragen wird. Dafür sit die Beschreibung und die Bilder zu dürftig. Wenn es so ist wie zuvor vermutet dass die Klinge nur in der Tasche getragen werden kann und der Griff entfernt und die Klinge aufgesteckt werden muss revidiere ich meine Aussage. Aber wie gesagt, etwas zu dürftig um es richtig zu beurteilen können. Ich würde auf jeden Fall keinen Gegenstand einführen lassen bei dem die Rechtslage so unsicher ist wie bei dem Stock. Im Zweifel hat man mächtig Ärger und ein Strafverfahren am Hals.

    bei beiden Gegenständen muss die Frage richtig lauten ob es Hieb und Stoßwaffen sind die einen Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs vortäuschen. Beim zweiten fällt es leicht, muss unter dem Oberbegriff Stockdegen subsumiert werden, beim ersten stellt sich die Frage ob es eine Stoßwaffe ist. Die Waffeneigenschaft kann bejaht werden, da es ja auch in der Beschreibung als Verteidigungsgegenstand beschrieben wird. Einen andere Gebrauchsbestimmung als jemanden zu verletzen ist nicht erkennbar. Fraglich ist ob es einen Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs vortäuscht. Als Schlüssel geht es zumindest für mich nicht durch. Also würde ich in nicht als verbotenen Gegenstand einstufen aber ganz klar für mich ein Trageverbot gem 42a WaffG und damit was für die Vitriene wenn überhaupt. @Randal die Frage muss ja nicht heisen ob es ähnlichkeit mit einem Gebrauchsgegenstand hat. Ein Wasserhan wird nicht zum Schlagring weil er ähnlichkeiten damit hat (kann aber einer werden wenn er so eingesetzt wird) aber anders herum wird ein Schlagring nie zum Wasserhanverschluss. Die Widmung des Herstellers ist hier entscheident.

    um zurück zum Thema zu kommen und damit nicht wieder ein sinnloser "och wie bös ist der Deutsche Gesetzgeber" tread draus wird.
    Ich find es einfach eine schöne Handwerkskunst, schaut gut aus über Sinn oder Unsinn brauchen wir uns glaube ich in diesem Forum nicht unterhalten, dann darf ich nicht bei 80 % alle Forumniten in die Messerschublade schauen.
    Zur Abgenzung zum Leathel Injection einfach mal den Feststellungsbescheid anschauen, dann sieht man schon dass außer der Form und dem Ausgangsmaterial nicht viel ähnlichkeit bleibt.
    Bei ca. der Hälfte größe und einem ganz anderen Verwendungszweck brauchen wir das nicht diskutieren.
    Mir gefällt die Titan Nadel von Dirk auf jeden Fall, ich würde mir damit sogar im Mund herumpulen.