Zitatwerden Springmesser nicht generell als Waffen eingestuft?
Wow langsam mal ein paar Gänge zurück.
Also für die Frage ob das Messer eine Waffe, also ein Hieb und Stoßwaffe ist, sind die Verbotskriterien die es als verbotenen Gegenstand einstufen nicht zwingend erforderlich.
Allgemein betrachtet würde man aber bei Springmesser unter 8.5 vom Taschenmesserprivileg ausgehen können. (ist aber so nicht eindeutig geregelt bzw überholt, denn nach Anlage 1 des WaffG sind alles Springmesser tragbare Gegenstände die Waffen gleich zu setzten sind und somit nach 42a nicht begründbar!!)
Wenn man den lieben Ostgate betrachtet, dann machen für ihn zumindest ja viele andere Kriterien ein Messer zur Stoßwaffe
Zur der Durchsuchung, jeh nach Bundesland gibt es neben den Bestimmungen des Owi Rechts/Waffenrechts und damit zusammenhängend der StPO auch Bestimmungen nach den Pol. Gesetzen die die Durchsuchung einer Person unter bestimmten Voraussetzungen zulassen.
Für den von Jörg zitierten Anfangsverdacht muss aber auch zumindest eine Auffindewahrscheinlichkeit vorliegen und die Verhältnismäßigkeit beachtet werden.
Zitataber scheinbar haben die für ihre Begründung recht viel Spielraum, man kann dagegen eigentlich nix machen
das möchte ich so auch nicht stehen lassen. Frage nach warum und nach welcher Bestimmung du durchsucht wirst, zumindest das muss dir genannt werden und jeder Polizeibeamte sollte das beim Einschreiten auch können.
Hinterher darüber zu diskutieren was hätte wie richtig laufen sollen oder müssen finde ich müßig.