Warum ne Liste?
Der Gesetzgeber hat einige Springmesser (nicht Fallmesser!) von dem Verbot ausgenommen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Die Kriterien werden in der Anlage 2 zum Waffengesetz (Abschnitt 1.4.1) erläutert. Demnach sind Springmesser erlaubt, wenn
- die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also nicht nach vorne heraus)
- der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5 Zentimeter lang ist
- die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
Alle diese Vorgaben muss ein Springmesser erfüllen, um erlaubt zu sein.
Wenn bereits ein Kriterium nicht erfüllt wird, ist das Messer illegal!
Also ist ein Springmesser immer dann verboten, wenn die Klinge länger als 8,5 Zentimeter ist oder in gerader Linie nach vorn aus dem Griff springt oder beidseitig scharf ist.
Die bisherige Regelung, nach der die Klinge in der Mitte eine Breite von mindestens 20 Prozent der Klingenlänge haben musste, ist mit der letzten Änderung des Waffen gesetzes entfallen, ebenso der Zusatz des "durchgehenden Klingenrückens"!