Mann, wenn das BKA positiv antwortet will ich auch die Version 2, hat alles, was ich mag ...
im prinzip braucht man den BKA-bescheid ja nicht abzuwarten. wenn man ein berechtigtes interesse hat, darf man das messer ja führen. auch mit öffnungsknopf.
wenn das BKA aber zusätzlich noch grünes licht gibt, ist eben eine gewisse rechtssicherheit gegeben. ![]()
ein richter wird kaum an der sachkenntnis des BKA zweifeln.