@ ferret: Der Pugio ist gemäss FEDPOL eine verbotene Waffe
Jedoch gibt es zwei Möglichkeiten das zu ändern:
- Sonderbewilligung
- Dem FEDPOL einen Pugio zum Begutachten spendieren
Siehe hier Mailverkehr mit dem FEDPOL (Von unten nach oben lesen):
Sehr geehrter Herr XY
Ich bin diesbezüglich auch in Ihrer Meinung, als Polizist sehe ich selber manchmal nicht mehr durch diesen Dschungel und bin persönlich gespannt was die Zukunft noch bringen wird.
Mit freundlichen Grüssen
AP
Von: XY
Gesendet: Freitag, 23. November 2012 09:27
An: AP FEDPOL
Betreff: RE: AW: AW: Definition Dolch
Guten Morgen Herr P
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort
Bezugnehmend auf Ihre letzte Nachricht und den Vermerk betreffend des Grabendolches von Böker, werde ich persönlich von einem Kauf wie auch einer Beurteilung des Pugio Abstand nehmen. Wie ich auf den Bildern des Pugio zu erkennen glaube, fällt der symmetrische Teil der Klinge grösser aus als bei dem Grabendolch was die Sache nicht einfacher machen wird.
Ich erlaube mir aber noch zu bemerken, dass die Situation für Endkunden wie mich alles andere als einfach ist. Der Begriff Symmetrie ist ja eigentlich eindeutig und lässt keinen Spielraum. Aus diesem Grund hätte ich mit meiner Auslegung der Geometrie den Grabendolch als nicht symmetrisch eingeschätzt. Dies auch aus dem Grund das der Grabendolch auf den Seiten diverser Schweizer Händler wie z.b XY ab Lager angeboten wird. Persönlich komme ich zu dem Ergebniss auch zukünftig auf Messer dieser Art zu verzichten.
Mit freundlichen Grüssen
XY
From: AP@fedpol.admin.ch
To: XY
Subject: AW: AW: Definition Dolch
Date: Fri, 23 Nov 2012 07:07:18 +0000
Sehr geehrter Herr XY
Besten Dank für die Informationen.
Aus meiner Sicht ist dieses Messer ein klarer Grenzfall, wir müssten wohl ein Produkt bei uns einer Kontrolle unterziehen und anschliessend eine Entscheidung definieren.
Das Produkt oben (Replika des Böker Grabendolchs) wurde auch einer Kontrolle unterzogen und als Waffe eingestuft.
Besten Dank
AP
Sachbearbeiter Zentralstelle Waffen
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Polizei fedpol
Hauptabteilung Dienste
Abteilung Ausweise und besondere Aufgaben
Nussbaumstr. 29, 3003 Bern
Tel. +41 (0) 31 324 22 97
Fax +41 (0) 31 324 79 48
ap@fedpol.admin.ch
http://www.fedpol.ch
Von: XY
Gesendet: Donnerstag, 22. November 2012 20:43
An: XY FEDPOL
Betreff: RE: AW: Definition Dolch
Sehr geehrter Herr P.
Wie heute am Telefon besprochen, bin ich mir betreffend der rechtlichen Lage zu dem Messer im Anhang nicht sicher. Da das Messer erst angekündigt wurde (Produktionsstart Dezember 2012), gibt es leider noch nicht mehr Bildmaterial.
Wie schätzen Sie die Situation ein? Handelt es sich bei diesem Messer trotz beschränkter/teilweiser Symmetrie der Klinge um eine verbotene Waffe?
Vielen Dank für Ihre Antwort
XY
> From: zsw@fedpol.admin.ch
> To: XY
> Subject: AW: Definition Dolch
> Date: Thu, 22 Nov 2012 12:37:42 +0000
>
> Sehr geehrter Herr XY
>
> Besten Dank für die Anfrage.
>
> Wie Sie bereits gemäss Gesetzt richtig interpretieren, wird über die Symmetrie definiert.
>
> Im Zweifelsfall müssten wir eine Begutachtung vornehmen und anschliessend eine Entscheidung treffen.
>
> Mit freundlichen Grüssen
>
>
> AP
> Sachbearbeiter Zentralstelle Waffen
> Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
> Bundesamt für Polizei fedpol
> Hauptabteilung Dienste
> Abteilung Ausweise und besondere Aufgaben
>
>
> Nussbaumstr. 29, 3003 Bern
> Tel. +41 (0) 31 324 22 97
> Fax +41 (0) 31 324 79 48
> ap@fedpol.admin.ch
> http://www.fedpol.ch
>
>
>
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: XY
> Gesendet: Mittwoch, 21. November 2012 22:47
> An: _FEDPOL-ZSW
> Betreff: Definition Dolch
>
> contactmailintro
>
> You've received a new form based mail from /content/fedpol/de/misc/conform/jcr:content/par/0001
>
> Values:
>
> backpagepath :
> /content/fedpol/de/home/themen/sicherheit/waffen/die_zentralstelle
>
> body :
> Sehr geehrte Damen und Herren
>
> Im Rahmen eines Forums von Messersammlern aus Deutschland /Österreich / Schweiz kam die Frage auf wie in der Schweiz die verbotene Waffe -> Der Dolch definiert ist.
> Gemäss der von Ihnen heraus gegebenen Broschüre muss ein Dolch um nicht als verbotene Waffe zu gelten grösser als 30cm (Klingenlänge) sein. Wie verhält es sich aber bei den Messern unter 30cm (Klingenlänge)? Wird der Begriff Dolch über die die Symmetrie oder / und über eine beidseitige geschliffene Klinge definiert?
> Konkret geht es um ein Messer dessen Klinge auf den ersten 6cm symmetrisch ist, auf den restlichen 5cm eine markante Asymmetrie aufweist sowie einseitig geschliffen ist.
>
> Vielen Dank für Ihre Hilfe
>
> XY
>