Beiträge von Holzkuh

    @ ferret: Bei allem Respekt vor dir und deinen Sammlungen. Bis jetzt weichst du meinen Fragen bloß konstant aus.
    Betreffend der Händlerprüfung -> Die Fragen sind frei zugänglich im Netz und problemlos zu beantworten.


    Somit bin ich hier raus :thumbdown:

    Lies dich doch erstmal richtig in das Thema ein. Es gibt zwei Arten von Klingen:


    - Freie Klingen
    - Klingen gegen Sonderbewilligung


    Die Version via WES sieht das aktuelle Gesetz nicht vor.

    Alles klar;-), du wirst der Schweiz zeigen wie so was geht. Dann lass uns bitte teilhaben und stell deine Anfrage und die darauf folgende Antwort anonym (ohne Namen) hier rein.

    Alter du bist ned schlauer als der Rest.... Falls du es wirklich interessant ausmachen willst schlage ich dir folgendes vor:


    - Frag die FedPol
    - Kantonales Büro SH / ZH / AG


    Du wirst verschiedene Antworten bekommen die alle unverbindlich gehalten sein werden.
    Zusätzlich wird von der FedPol die Bitte aufkommen du mögest ihnen das Messer schicken = Jackpot.

    @ ferret: Vergiss es:-) So was wie einen Feststellungsbescheid gibt es bei uns nicht. Im Zweifelsfall macht das die Staatsanwaltschaft nach einer Beschlagnahmung oder einem Vorfall. Alles andere sind Empfehlungen die kantonal mit Garantie unterschiedlich ausgelegt werden.


    Viel Spass:-)

    Habe mir aufgrund der Farbwahl den 3-1 Parka der bis auf Kleinigkeiten dem Agressor entspricht gekauft. Als wärmende Stadtjacke für das "normale" Leben mehr als ok -> Gibt warm und hält trocken. Hinzu kommt das er sich je nach Farbe auch mal mit Bundfaltenhosen verträgt. Sobald es aber raus geht setzte ich auf das Zwiebelprinzip und leichtere Materialien.

    Hoi Rico


    Da die Schweiz wieder ihr eigenes Süppchen kochen muss, bleiben dir zwei Möglichkeiten:


    - Ein normaler 1-Handfolder wie von dir geschrieben, der dir aber so ziemlich zu jedem Zeitpunkt als gefährlicher Gegenstand erstmal abgenommen werden kann.


    - Ein Soldatenmesser von Vic das ausdrücklich kein gefährlicher Gegenstand sein kann gemäss Gesetz.


    Persönlich nehme ich das überschaubare Risiko betreffend gefährlichem Gegenstand auf mich und trage das Messer auf das ich Lust habe. Jedoch findet man mich auch selten in Ausgehvierteln oder Nachts am Bahnhof.


    Tante Edith:


    Art. 28a1Missbräuchliches Tragen gefährlicher Gegenstände
    Das Tragen gefährlicher Gegenstände an öffentlich zugänglichen Orten und das Mitführen solcher Gegenstände in Fahrzeugen ist verboten, wenn:
    a.
    nicht glaubhaft gemacht werden kann, dass dies durch die bestimmungsgemässe Verwendung oder Wartung der Gegenstände gerechtfertigt ist; und
    b.
    der Eindruck erweckt wird, dass die Gegenstände missbräuchlich eingesetzt werden sollen, insbesondere um damit Personen einzuschüchtern, zu bedrohen oder zu verletzen.


    Tante Edith 1.2:


    6 Als gefährliche Gegenstände gelten Gegenstände wie Werkzeuge, Haushalt- und Sportgeräte, die sich zur Bedrohung oder Verletzung von Menschen eignen. Taschenmesser, wie etwa das Schweizer Armeetaschenmesser und vergleichbare Produkte, gelten nicht als gefährliche Gegenstände.

    @ Ajax: Als einzelner kannst du wie von dir gut beschrieben "freestyle" arbeiten. Sobald du das ganze aber schulbar machen musst oder das ganze im Rahmen einer Org. umsetzen sollst, kommst du nicht mehr um Checklisten, Anweisungen oder Prozesse rum.