Beiträge von Revierler

    IIRC steht im WaffG "Messer, die einhändig zu verriegeln sind".


    Wenn also einer das Messer einkassiert, obwohl es zB gar keine Verriegleung hat, dann ist das einfach illegal.


    Und ich finde solche Polizisten schwach, die "sicherheitshalber erst mal wegnehmen". Wenn ich nicht sicher bin, dass es weggenommen werden muss, dann bleibt es beim Besitzer.

    [quote='waltan',index.php?page=Thread&postID=129041#post129041



    Revierler, bei uns sausen öfters Mopeds durch den Wald...ohne KFZ Kennzeichen...die stören das Wild auch.Der Mensch stört das Wild auch. Und der geschwächte Wald stört das Wild auch...warum haben wir kein Gleichgewicht mehr...wo sind die Lebensräume ...


    [/quote]


    Du rechnest hier Gesetzesverstöße gegeneinander auf. Ein abgelegtes rehkitz muss ishc vor einem Nordic Walker nicht fürchten, aber sehr wohl von einem revierenden Hund.

    Es steht jedem frei, sich ein eingefriedetes Grundstück zu kaufen und dann den Hund dort frei laufen zu lassen. Wer auf 35 qm im 7. Stock wohnt sollte keinen Hund haben.
    Im öffentlichen Raum gehört der Hund angeleint oder mit Beißkorb versehen.


    Die "Meiner tut nix" Scheiße hab ich satt.


    Aus meiner Erfahrung: Ich sehen ein Spaziergängerpaar, das die Hunde frei laufend ohne Beißkorb durch den von uns angelegten Ökostreifen (Rückzugsgebiet fürs Wild) laufen lassen. Sie schicken sie immer wieder durch.


    Eines Tages, ich war gerade auf Streife, sehe ich das wieder und fahre mit dem Streifenwagen an den Straßenrand. Es bemerkt mich der Dobermann und kommt schnurstracks auf mich zu. Herrchen über 100m weit weg. Also ich ziehe meine Dienstwaffe. Herrchen ruft Dobermann. Dobermann reagiert nicht und kommt weiterhin schnurstracks auf mich zu.


    Ich steige vorsichtshalber wieder in den Wagen. Wie komme ich eigentlich dazu, dass ich mich von dem Vieh ins Auto zwingen lasse? Na egal. Herrchen hat meine Dienstwaffe bemerkt und kommt, ebenso hechelnd wie der Hund, laut nach dem Dobermann rufend, hinterdrein.


    Gespräch:
    Ich:"Warum haben Sie den Hund nicht an der Leine?"
    "Mein Anwalt sagt, ich muss nicht".
    Ich" Der Hund stört das Wild in seinem Rückzugsgebiet. Zudem dürfen Sie Landwirtschaftliche Flächen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis das Besitzers betreten."
    "Der Hund bringt weniger Wild um als die Scheiß-Jäger."
    Ich:" Gut, dass Sie sich deklarieren und die Fronten geklärt sind. Ich bin hier Jäger in diesem Jagdrevier".
    "Wurscht. Mein Anwalt sagt, ich muss ihn nicht anleinen.
    Ich: "Müssen Sie sehr wohl. Laut Landessicherheitsgesetz und Bundestierschutzgesetz.
    "Ja, aber der tut nix."
    Ich: "Na jedenfalls haben Sie ihn nicht unter Kontrolle."
    "Der gehorcht aufs Wort"
    Ich:"Ich habe aber nur bemerkt, dass er ihnen nicht gehorcht hat."
    "Weil er so alt ist, dass er nichts hört".


    Logik, verlass mich nicht. Inzwischen ist der Hund gestorben - an Altersschwäche - und sie schicken ihre Huskies, die sie gekauft haben dirch die Gegend. Eines Tages hat ein Husky die Rückkehr verweigert und mein Jagdkollege, der auf Fuchsjagd war - und schon auf den Husky angelegt hat, jedoch einen Verdacht hatte, dass das kein Fuchs ist - hat ihn mit seinem Jack-Russell Terrier wieder heil zustande gebracht. So handhaben wir das in unserem Revier.


    Und jetzt beantwortet mir die Frage, wer hier schwachsinnig ist: Der Hundebesitzer oder die Jäger?

    Ich denke ihr habt einfach blöde Gesetze.


    In Österreich muss der Hund im öffentlichen Raum entweder angeleint oder mit Beißkorb versehen sein. Bundesgesetz.
    Wald ist öffentlicher Raum. Ebenfalls Bundesgesetz.


    Wenn der Hund also weit weg vom Herrchen im Wald stöbert, sucht er sicher keine Pilze. Hat er keinen Maulkorb, so KANN der Jäger den Hund erlegen.
    Da Hunde kein jagdbares Wild sind gibt es auch keine Meldung. Es liegt aber ein Formular auf, mit dem der nächstegelegenen Polizeidienststelle der Abschuss mitgeteilt werden kann.


    Legt das Herrchen dem Hund keinen Beißkorb an und lässt ihn laufen, so liegt das Problem zwischen den Ohren des Herrchens.

    tja, da scheiden sich die Geister. Ich kaufe keine Lampe, die "akzeptabel" verarbeitet ist und deren Lichtleistung "für 10 EUR gut " ist. Ich will eine richtig gute Lampe, auf die ich mich verlassen kann. Ich habe buchstäblich hunderte (400+) LD20 an meine Kollegen weitergereicht (von Susanna). Fazit: eine Handvoll Reklamationen (unter 10), wovon mehr als die Hälfte an ausgelaufenen Billigstbatterien (jaaa, Geiz ist geil...), ein Ausfall des LED Kopfes (binnen 3 Tagen ersetzt...) und der Rest waren lockergedrehte Schalter, repariert in 10 Sekunden.


    Und das schafft Vertrauen.

    Jjjjo- ganz so ist das nicht.


    2 CR123 produzieren zunächst fast 7 V, während der 18650er 4 komma irgendwas produziert... an der Spannung liegts nicht. Mehr Laufzeit hat jedenfalls der 18650er, da er 2400+ mAh hat, gegenüber ca. 1300 bei den Primärzellen.