Den Karton haben wir auf der Dienststelle auch - und er wird regelmäßig geleert. ![]()
Beiträge von bagheera
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Ich habe die TK40 und nutze sie dienstlich für Absuchen etc. Muss sagen, mehr als genügend "Leuchtweite" und die "räumliche Ausleuchtung" ist klasse! Wenn´s bei der TK30 (die hat doch den gleichen oder zumindest einen ähnlichen Kopf) genauso ist, dann kann ich die Lampe nur empfehlen.
Allerdings finde ich das UI bei der TK40 besser. Da muss nichts am Kopf gedreht werden, es wird alles über den Clickie bedient. Und außerdem kreige ich die AAs dienstlich geliefert.

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Heute angekommen

Fuhrmannsbesteck von Markus Reichart
Vielen Dank Markus für die geile Umsetzung
Gruß CHRIS
Genial!

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Bei denen hab ich auh schon bestellt; waren zwar nicht langsam, aber soo schnell, wie bei Dir, auch nicht.
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Sehr schick!

Aber wer verschickt denn drüben so schnell?
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Ich hoffe, dass ich das Resultat unserer Gemeinschaftsarbeit in Kürze hier präsentieren kann.
Ja, her mit den Infos und den Bildern!!!
Hattest das GTK ja schon mal angekündigt und das hat mich sofort interessiert. Also, ich bin mehr als gespannt wie´n Flitzebogen!
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Wegen der recht heftigen Vorweihnachtszeit, den Feiertagen und dem Stress zu Beginn des neuen Jahres nur auf unbestimmte Zeit verschoben, nicht aufgehoben!
Super! Danke für die Info!
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Da steht bei den Coins "cancelled".
Habe ich irgendwas verpasst? Ist das Projekt auf Eis gelegtworden? 
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Gerade noch eingetrudelt:
Ein Böker MPT, neu aber für´n guten Kurs gekriegt.
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Ich mag halt Messer, die concealed zu tragen sind und das Taktische gefällt mir sehr.

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Eine kleine bissige Ameise: das RAT Izula in Schwarz, ohne Kit (Paracord und Feuerstahl habe ich selber).
Erster Eindruck: "Wow, ist das klein!"
Nähere Betrachtung:
- Die Klinge sieht sehr EDC-tauglich und schneidfreudig aus.
- OTB fliegen die Haare vom Unterarm
- Der Griff ist für meine Hände (Handschuhgröße 11 / XL) etwas schmal; das dürfte sich mit Wicklung aber erheblich verbessern denn das Messer an sich liegt wirklich gut in der Hand.
- Die Scheide ist sicher nicht so hochwertig, wie andere aus Kydex. Sie ist aber schön schmal, hält das Messer sicher und ohne Klappern und sieht gar nicht so schlecht aus. Nur das große Tek-Lok wirkt daran ziemlich oversized und macht die schlanke Silhouette kaputt. Werde da entweder zu Paracord oder zu Kabelbindern greifen.
Fazit: Es scheint mir ein kleines aber absolut vollwertiges Messer zu sein (wie durch diverse Clips bei youtube bestätigt), welches sich sicher einen Platz in meiner EDC-Rotation erarbeiten wird
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Oh ja das Al Mar ist toll!! Welches modell ist das genau?
Müsste das SERE Attack sein. Ein tolles und einfach schönes Messer! Das würde mich auch noch mehr als reizen... :hmmm: Wie so viele! :bibber: Na ja, vielleicht ergibt sich ja mal eine Gelegenheit.

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Als ich meiner Liebsten ihr Weihnachtsgeschenk bestellt habe, war dieses kleine Goody für mich mit im Päckchen:
13 in 1-Pen.jpgDas Weihnachtsgeschenk kam nicht zufällig von Pearl?

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Gerade eben frisch aus Amiland eingetroffen:
Für den Goblin
- Spec Ops Shoulder Pocket Wallet in Tan
- vier RAT Izula-Patches
Für den bagheera
- Spec Ops Shoulder Pocket in Schwarz
- Spec Ops Better BDU Belt in Schwarz und Large (wird gekürzt)
- vier Maxpedition Grimloc in Schwarz
- Sentry Solutions Tuf-Cloth
Deine Sachen gehen heute auf die Reise, Thomas.
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Na, das hört sich doch schon mal gut an.
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Zitat
Das im Jahr 1873 unter den bescheidensten Verhältnissen gegründete Stahlwaren-Fabrikationsgeschäft hat sich in Folge des unermüdlichen Fleißes des im Jahre 1915 verstorbenen Gründers, Hermann Konejung, zu einem Unternehmen entwickelt, dessen Erzeugnisse im In - und Ausland guten Ruf genießen.
Die Firma befaßte sich besonders mit der Herstellung von: Taschenmessern und Scheren, Rasiermessern, Handwerker- und Küchenmessern aller Art, Nagelpflege-Instrumenten, Rasierutensilien, Luxusbestecken wie Tortenheber, Obstmesser, Konfekt-Bestecke usw.
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Hast Du Dich denn schon mal an die Herstellerfirma direkt gewandt?
ZitatKonejung Herm. StahlwarenFbr. Metallwarenvertrieb
Kleine Kamper Str. 11A
42699 Solingen
Stadtteile: Solingen Merscheid, Solingen Ohligs-Aufderhöhe
Kontakt: Telefon: +49 (212) 338590Leider habe ich weder eine HP noch eine E-Mail-Adresse gefunden aber die Telefonnummer ist aktuell. Vielleicht kannst Du denen ja, nach einem Telefonat, die Bilder schicken und kriegst Infos.
Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen, da ich deine Lage echt nachempfinden kann.
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Ist zwar OT, aber wenn´s stört, kann ein Mod das ja abspalten:
Dem Führungsverbot nach § 42 a WaffG unterliegen neben den Anscheinswaffen, den Einhandmessern und Fixed über 12 cm Klingenlänge auch Hieb- und Stoßwaffen. Diese wiederum sind per Definition "Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen".
Maßgeblich für diese Einstufung ist nicht unbedingt das Aussehen sondern der Wille des Herstellers. Ein Baseballschläger z. B. eignet sich hervorragend dazu, durch Hieb oder Stoß Verletzungen beizubringen. Es wurde jedoch als Sportgerät produziert und stellt somit keine Hieb- oder Stoßwaffe dar.
Bei Messern geht man davon aus, dass bestimmte Klingenarten sich nicht (oder weniger) als Werkzeug aber hauptsächlich als Waffe eignen. Hierzu zählen z. B. Tantos (Spitze auf Penetrationsfähigkeit ausgelegt) oder auch Dolche (zweischneidig, bei einem Werkzeug reicht i. d. R. eine Schneide). Wobei das allerdings nicht das einzige Kriterium ist; bei meinem Seminar habe ich dem Dozenten mein SARD Recurve Tanto gezeigt. Seine erste Reaktion war "Tanto = Waffe". Als ich ihm dann die anderen Funktionen (Teilsägeschneide, Glasbrecher, Drahtschneider, Handfessel- / Gurtschneider) zeigte und ihm erläuterte, dass es als Werkzeug und Rettungsmesser speziell für Polizisten vertrieben wird, akzeptierte er auch die Werkzeugeigenschaft. (Ist natürlich trotzdem ein Einhandmesser, aber das ist ein anderes Thema.)
Da der Wille des Herstellers entscheidend ist, wird u. a. auch geprüft, wie ein Gegenstand beworben wird. Wird ein Messer also als "Kampfmesser" angepriesen, werde ich Probleme damit haben, es bei der waffenrechtlichen Prüfung den entsprechenden Personen als Werkzeug zu verkaufen. Im Umkehrschluss heißt es allerdings nicht, dass ein Werbeauftritt im Internet aus einem Dolch ein Brotmesser macht.
ZitatNr. 1.1.3 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz (WaffVwV)
Für die Zweckbestimmung maßgebend ist der Wille des Herstellers, soweit er in der Bauart der Waffe zum Ausdruck kommt. Eine abweichende Erklärung des Herstellers über den Verwendungszweck ist unbeachtlich.Ich hoffe, damit etwas geholfen zu haben.
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Bis jetzt sind die Eigenschaften eines Einhandmessers noch nicht definiert...
Nach meinem Kenntnisstand (etwa ein halbes Jahr alt) definieren sich Einhandmesser durch eine "Öffnungshilfe" (Daumenpin, Loch, Flipper, Automatikmechanismus,...).
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Mir gefällt auch das untere Messer am besten. Und die Form der dazu passenden Kydexscheide. :clap:
Das Necki das keines ist, wird direkt mit den 4Chicago Srews auf eine Polzeidienstwaffentasche geschraubt.
Kannst Du davon bitte mal ein Bild einstellen?
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Erstmal zu dem Messer:
Ich finde grundsätzlich das AF-Design (das neue) sehr gelungen, daher gefällt mir auch dieses Messer. Allerdings finde ich auch, dass das Gesamterscheinungsbild regelrecht nach einer Dolchklinge verlangt. Die rechtliche Problematik ist uns aber ja allen bekannt.
Sollte ein Staatsdiener unbelehrbar rüberkommen, bleibt die Aufklärung über den "Straaftatbestand: Verfolgung Unschuldiger". Im Recht deutlich schwerwiegender gegenüber dem einer Ordnungswiedrigkeit beim führen eines entsprechenden Messers.
Das sind genau die "Belehrungen", die ich tunlichst unterlassen würde!
Zunächst mal trift dieser Straftatbestand nämlich objektiv gesehen überhaupt nicht zu:
Zitat§ 344 Verfolgung Unschuldiger
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren [...] berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt,...
Auf die rechtliche Definition der Absicht verzichte ich mal, aber die Hinweise eines Betroffenen reichen für das Tatbestandsmerkmal "wissentlich" sicher nicht aus. Wäre bestimmt nicht das erste Mal, dass Polizeibeamte Schutzbehauptungen zu hören kriegen... :laber:
Weiterhin ist die Beurteilung, ob es sich bei einem Gegenstand um eine Hieb- oder Stoßwaffe gem. § 42 a WaffG oftmals gar nicht so einfach. Insofern dürfte eine Sicherstellung zur waffenrechtlichen Prüfung und ggf. Würdigung in den meisten Fällen durchaus rechtlich zu begründen sein. Nebenbei gesagt, nicht nur Messer mit Dolchklingen werden als Waffe eingestuft. Bei meinem letzten Waffenrechtsseminar (07/09) wurden z. B. auch Tantos (wegen ihrer auf Penetrationsfähigkeit ausgelegten Spitze) grundsätzlich mal unter den Waffen subsumiert.
Und meine ganz persönliche Meinung:
Wie man in den Wald hinein ruft... Niemand muss eine "unterwürfige" Haltung einnehmen. Der Vorwurf jedoch, ein Polizeibeamter, der - das unterstelle ich einfach mal - seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllt, würde wissentlich einen Unschuldigen verfolgen und damit eine Straftat begehen, dürfte dessen Entscheidung, seinen Ermessensspielraum auszunutzen, nicht unbedingt zu meinen Gunsten ausfallen lassen.
Ich persönlich würde dem Beamten durchaus in einem vernünftig geführten Gespräch meine Sicht der Rechtslage schildern. Wenn dieser jedoch tatsächlich so unbelehrbar sein sollte, dass er sich nicht meiner Meinung anschließt und partout das Messer sicherstellen will, so würde ich ggf. Widerspruch einlegen und die Maßnahme erst mal hinnehmen. Wenn das Messer nicht dem Führungsverbot unterliegt, dann muss ich lediglich ein paar Tage drauf verzichten. (Die meisten Leute hier dürften adäquaten Ersatz haben.) Sollte ich doch eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, dann muss ich auch die Testikel haben, die entsprechende Sanktion zu akzeptieren.
Aber jetzt BTT!
Sagte ich schon, dass mir das AF-Design gefällt?
