Cold Steel Steel Tiger Karambit

  • Danke @all für Eure Beiträge


    diese Schwammigkeit ist echt zum kotzen aber nun gut ;) hatte mich schon zu früh gefreut :)


    Das mit dem Winkel Klinge zum Griff verhältnis versteh ich jetzt nicht ganz. Karambit ist doch Karambit
    und die Winkel dürften doch eingentlich nur für das Design wichtig sein. Spekulationen auf Faustmessereigen-
    schaften schließe ich jetzt mal aus.


    Dachte eigentlich aus den ersten Beiträgen das es ganz simpel wäre. Einseitig geschliffen, Fixed, und Klingenlänge
    unter 12 cm X(


    gf76
    das Derespina sieht auch hübsch aus. Der Link zu dem Händler wäre klasse :D

    In Dubio Pro Reo

  • sagt mal, wovon redet ihr hier eigentlich?
    ein faustmesser hat per gesetzlicher definition den griff im 90 grad winkel zur klinge und ist verboten. punkt.
    ein karambit hat dies nicht. dieser aspekt fällt also schonmal weg.
    hat das messer mehr als 12 cm klingelänge darf man es nur noch mit einer sog. "legal reason" tragen. punkt.
    hat das messer einen beidseitigen anschliff muss der träger über 18 jahre alt sein. nochmal punkt.


    wo bitte liegt also jetzt das problem??? :bibber:

    Tacticalforum Verhaltenskodex





    Be the kind of man that when your feet hit the floor each morning the devil says "Oh Crap, He's up!" Brother, life is too short to wake up with regrets. So love the people who treat you right. Forgive the ones who don't just because you can. Believe everything happens for a reason. If you get a second chance, grab it with both hands. If it changes your life, let it. Take a few minutes to think before you act when you're mad. Forgive quickly. God never said life would be easy, He just promised it would be worth it.

  • Hieb- und Stichwaffe dürfen gar nicht mehr zugriffsbereit in der Öffentlichkeit geführt werden...
    Der Verkauf und Besitz ist ab18.


    Einen legalen "träger" einer Hieb- und Stichwaffe gibt es seit dem ersten April nicht mehr ;)


    Jetzt ist die erste Frage ist ein Karambit eine Waffe oder ein Erntemesser.


    Faustmesser...
    Die Hibben Claw ist um das Chaos perfekt zu machen ein Faustmesser :pinch:
    http://www.bka.de/profil/faq/w…esser_und_hibben_claw.pdf


    Wer soll so ein durcheinander noch verstehen :thumbdown:

    5 Mal editiert, zuletzt von Chris77 ()

  • sagt mal, wovon redet ihr hier eigentlich?
    ein faustmesser hat per gesetzlicher definition den griff im 90 grad winkel zur klinge und ist verboten. punkt.
    ein karambit hat dies nicht. dieser aspekt fällt also schonmal weg.
    hat das messer mehr als 12 cm klingelänge darf man es nur noch mit einer sog. "legal reason" tragen. punkt.
    hat das messer einen beidseitigen anschliff muss der träger über 18 jahre alt sein. nochmal punkt.


    wo bitte liegt also jetzt das problem??? :bibber:


    :thumbdown:


    das ist so nicht richtig !


    wie auch chriss 77 schreibt. :thumbup:


    zum thema faustmesser, schau dir mal diesen feststellungsbescheid an.


    hibben claw


    http://www.bka.de/profil/faq/w…esser_und_hibben_claw.pdf


    fakt ist, dass bisher kein karambit dem bka vorgelegen hat um wirklich eine rechtssicherheit zu haben !


    ciao


    tom

  • da war chris schneller ... 8o


    nach oben genannten feststellungsbescheid sollte man also vorsichtig sein...


    denn darunter könnten auch


    tops devils elbow


    http://www.wolfster.de/index.p…p=shop&show=37/0/TKDEV-02


    ka-bar tdi


    http://www.wolfster.de/index.p…p=shop&show=25/2/KB1477CB


    oder auch der karambit fallen.


    was bis heute noch frei zu erwerben ist kann morgen schon verboten sein !


    aber dazu kann micha bestimmt mehr sagen. ;)


    ciao


    tom

  • tom, was anderes hab ich doch nicht geschrieben-faustmesser-90 grad. darunter fällt dann logischerweise auch ein hibbenkerambit wenn es denn 90 grad hat. genau so wie jedes andere messer mit 90 grad, ob es hibben, ka bar oder sonst wie heisst. bei den von dir gezeigen wäre ich mir aber nicht sicher ob die 90 grad erreicht werden. messen würde helfen.
    punkt :D

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  • :thumbup:


    das hibben hat mit sicherheit keinen 90 grad winkel !


    laut definition faustmesser ...


    von seiner konstruktion her mit einer quer zum griff ( 90 grad ) mittig angeordneten klinge ...


    aber wie man oben sieht ist das ja nicht zwingend für die eigenschaft eines faustmessers.


    aus meiner sicht, ist beim karambit die verbotseigenschaft definitiv gegeben, da das fingerloch die schlageigenschaft verstärkt ( verstärken kann ) bzw. das entwinden verhindert...


    ich wäre auf jeden fall vorsichtig, denn bei einem positiven bka gutachten, siehts dann ganz schön happig aus ... verbotener gegenstand usw. da kommen dann nicht nur ein kl. verwarn-geld auf dich zu, sondern eine anzeige wg. unerlaubten waffenbesitz.


    wie gesagt alles kann, muss aber nicht. aber seit dem hibben claw gutachten ( von 2007 ) bin ICH sehr vorsichtig geworden.


    lieber das gute stück zuhause lassen und sich eine anzeige sparen ! :P


    ciao


    tom

    Einmal editiert, zuletzt von gf76 ()

  • :amen:



    :prost:

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  • Ihr Miesmacher :P
    Nee ihr habt ja recht, sicher kann man sich bei so einem Messer wahrscheinlich nicht wirklich sein und
    ich möchte ungern eine Anzeige und die folgenden ausbaden müssen. Naja dann hat sich das Thema vorerst
    doch einmal erledigt.


    Hab ja auch schon die ganze Zeit ein Auge auf das Zero Tolerance 0121 geworfen......ich glaube ich mach
    dazu vielleicht mal nen eigenen Thread auf....... :thumbup:


    Trotzdem danke nochmal an alle für Eure Überlegungen und Ratschläge


    Gruß

    In Dubio Pro Reo

  • Also ich diskutiere gerne noch über das CS Tiger Karambit oder Karambits generell mit euch sofern ich euch damit nicht langeweile :) Ich weiß halt auch nicht das Teil hat für mich irgendwie so einen Habenwillcharme ;)


    dann warte ich mal auf Micha :D

    In Dubio Pro Reo

  • Der FB über das Hibben Claw I hat zu einiger Verunsicherung geführt, was das BKA als ein Faustmesser sehen will. Aber mal pragmatisch: Der FB hat keineswegs zu einem Verkaufsstopp von anderen Messern mit stark gewinkeltem Griff geführt, z.B. dem TDI. Selbst von der Hibben Claw ist erst mal wieder die Version II im Umlauf.
    Die hinter dem FB stehende Frage scheint zu sein, ob ein "quer zur Klinge" stehender Griff auch T-förmig angebracht sein muß oder nicht. Der FB scheint das zu verneinen. Der Text der Definition sieht das übrigens auch keineswegs so vor... Aber auch hier bleibt "quer" eben quer und nicht diagonal. Die Klinge des TDI läuft diagonal aus dem Griff, die des Derespina Mod 10 ebenfalls. Eine Riesengruppe von Messern hat mittlerweile (glücklicherweise, wg. der Ergonomie...) geneigte bzw. abgewinkelte Griffe - und sind keine Faustmesser.
    Abgesehen davon: Ein übertrieben vorauseilender Gehorsam führt bei derartig (und absichtlich!) schwammigen Normen natürlich irgendwann zu dem Punkt, an dem man wirklich nur noch ein SAK mitnimmt...
    Das CS nimmt der Faustmesser-Abwägung natürlich ein wenig die Brisanz, da die Klinge nur moderat gebogen aus dem Griff läuft und sich dann erst biegt. Praktischer finde ich allerdings - aus den dargestellten Gründen - das Mod. 10...
    Wenn es auch ein wenig mehr kosten kann, wäre ein guter Mittelweg das Fox Kuku Hanuman. Auch von Rich Derespina entworfen, nicht so winklig, mit 160 Euro nicht so teuer wie ein Emerson - und kleiner und führiger als ein CS.
    Andere Alternative: Karambit von Blade-Systems, etwa in der gleichen Preisgruppe.


    Was ich allerdings für alle diese Messer sehe, ist ihre eingeschränkte EDC-Eignung. Gerades Schneiden entfällt, Brötchenschmieren auch...Über den tatsächlichen Nutzen muß ich hier nix sagen, aber ein Karambit wäre für mich eher ein "Zweitmesser" - natürlich nur für das Schneiden von Paketschnüren.......

  • Hallo Micha :)


    danke für deinen Beitrag. Das CS Tiger Karambit wäre für mich auch nur als zweitmesser dabei wenn es mal um das schnelle durchtrennen von Paketschnüren gehen sollte ;) Habe nun heute auch mal mit einem netten Herrn vom BKA gesprochen und dem mal ein Email geschickt mit der Bitte um Einschätzung ob das CS Tiger dem Führungsverbot unterliegt oder nicht, er hat mir eine Antwort im laufe der nächsten Woche zugesichert.


    Das Derespina habe ich mir auch mal angeschaut, gefällt mir eigentlich auch ganz gut (danke gf76 für den link).


    @Micha
    auch wenn es ein wenig OT ist aber du bist schuld daran das ich seit heute einen Raptor mein Eigen nenne 8) Geiiiiiles Teil :hi5: und noch viel geilerer Bericht von Dir


    Gruß
    Stofftier

    In Dubio Pro Reo

  • .....Danke!


    Hoffe, Du postest etwas über den Inhalt der Auskunft aus Wiesbaden. Und ich hoffe, wir haben da keine "schlafenden Hunde" geweckt...


    Halte aber weiterhin an meiner Einschätzung fest, was die Beurteilung diagonaler Griffe angeht.


    Beste Grüße!


    Micha

  • @micha
    Ehre wem Ehre gebürt ;)




    na klar sobald ich da was habe vom BKA werde ich es hier posten. Heute war noch keine Email da. Bin mal gespannt wann ich was höre. Die Woche hat ja erst angefangen ;)
    Na ja das mit den schlafenden Hunde denke ich mal ist besser im voraus zu klären als wenn sich einer das Ding an den Gürtel klippt und bei negativen Entscheid möchtig Probleme bekommt.


    Ich meld mich auf jedenfall sobald ich eine Antwort bekomme.

    In Dubio Pro Reo

  • Hallo!


    da nun knapp 4 wochen seit meiner Anfrage beim BKA vergangen sind, hatte ich heute einmal telefonisch nachgefragt wie es denn um die Beantwortung meiner Frage steht. Der freundliche BKA-Mitarbeiter teilte mir mit, das aufgrund der Vielzahl der täglichen eingehenden Emails seit dem 01.04.08 doch eine gewisse Bearbeitungsdauer unvermeidbar ist. In einem gut halbstündigen Telefongespräch wurden meine Fragen so gut es geht beantwortet.


    Also:


    Das CS Tiger Karambit ist nicht als Faustmesser anzusehen soweit das schonmal vorweg. Auch konnte das Führungsverbot anhand des §42a (Klinge max. 12cm, Einschneidig, fixed etc....) verneint werden. ABER!
    Es liegt wohl immer noch die möglichkeit nahe das es als WAFFE anzusehen ist. Soetwas müsste aber speziell im Einzelfall in einem Feststellungsbescheid festgestellt werden. Sollte also ein Polizeibeamter das Messer als Waffe ansehen kann er es vorerst einziehen und z.B. dem BKA zur beurteilung vorlegen. Ob man das Messer dann zurückerhält oder nicht konnte er mir nicht beantworten.


    Für mich steht jedenfalls fest das ich nicht zu den Testpersonen gehören möchte (wegen Job, privat etc....) die als Versuchskaninchen das neue Gesetz ausloten wollen........."obwohl wir genau mal so einen Fall bräuchten um endlich licht ins Dunkle der schwammigen Formulierungen zu bekommen....."(Abschlusswort das BKA-Mitarbeiters ;) )


    Viele Grüße
    Stofftier 8)

    In Dubio Pro Reo

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