Nach ein paar Jahren ohne, Jadgschein wieder lösen

  • Hallo liebe Gemeinde,


    ich hätte ne kurze Frage... Ich habe nun seit ein paar Jahren, ich glaube es sind inzwischen 4 Jahre, keinen Jagdschein mehr gelöst. In dieser Zeit habe ich den Schritt in einen neuen Beruf gewagt und wir haben auch ein Kind bekommen. Ich hatte schlciht und einfach keine Zeit auf die Jagd zu gehen oder regelmäßig auf dem Schießstand zu sein. Nun finde ich langsam wieder Zeit dem ganzen nachzugehen und würde dann auch gerne wieder meinen Jagdschein lösen.


    Meint ihr ich bekomme nun ohne Probleme meinen Jagdschein wieder gelöst wenn ich den Sachverhalt dort schildere? Die Fragen ja mit Sicherheit dort auch warum ich die Jahre über keinen Jagdschein gelöst habe.


    Hat einer schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht?


    Viele Grüße
    Pascal

  • Ich kann das natürlich nur für meinen ländlichen Landkreis beantworten. Nein, im Gegensatz zum Sprengstofferlaubnisschein welcher ja auch erneuert werden muss. Dort wird ggf ein neuer Lehrgang gefordert! Aber große Falle!Wenn Du Waffen auf deinen Jagdschein erworben hast und die Behörde hat das Bedürfnis nicht hinterfragt kein Problem! Aber bei der Munition für die Waffen sieht das anders aus, die darfst du nur haben wenn du einen gültigen Jagdschein hast es sei denn der Munitionserwerb ist in der WBK eingetragen, Standart bei Kurzwaffen oder Du hast einen entsprechenden Munitionserwerbschein der auch erneuert werden muss oder einen entsprechende Sammlererlaubnis. Da ich kein Anwalt bin sind diese Ausführungen natürlichen ohne Gewähr! !
    Waidmannsheil

  • Ich kann das natürlich nur für meinen ländlichen Landkreis beantworten. Nein, im Gegensatz zum Sprengstofferlaubnisschein welcher ja auch erneuert werden muss. Dort wird ggf ein neuer Lehrgang gefordert! Aber große Falle!Wenn Du Waffen auf deinen Jagdschein erworben hast und die Behörde hat das Bedürfnis nicht hinterfragt kein Problem! Aber bei der Munition für die Waffen sieht das anders aus, die darfst du nur haben wenn du einen gültigen Jagdschein hast es sei denn der Munitionserwerb ist in der WBK eingetragen, Standart bei Kurzwaffen oder Du hast einen entsprechenden Munitionserwerbschein der auch erneuert werden muss oder einen entsprechende Sammlererlaubnis. Da ich kein Anwalt bin sind diese Ausführungen natürlichen ohne Gewähr! !
    Waidmannsheil


    Waidmannsheil,


    also nachgefragt hat meine Behörde bis heute garnichts. Munition habe ich natürlich keine einzige Patrone mehr zu Hause. Ich habe lediglich momentan noch einen 98er Karabiner der auch in meiner WBK eingetragen ist, der aber komplett zerlegt im Waffentresor ist.


    Ich denke da sollte es eigentlich keine Probleme geben...

  • Die Fragen ja mit Sicherheit dort auch warum ich die Jahre über keinen Jagdschein gelöst habe.


    Eher fragt dich die Kassiererin bei Aldi warum du da seit 3 Wochen nicht mehr eingekauft hast und weigert sich deshalb, dir was zu verkaufen.

    It's lonely in the saddle since the horse died!

  • Moin.
    Wie im Prinzip schon geschrieben...



    Meint ihr ich bekomme nun ohne Probleme meinen Jagdschein wieder gelöst wenn ich den Sachverhalt dort schildere? Die Fragen ja mit Sicherheit dort auch warum ich die Jahre über keinen Jagdschein gelöst habel


    Ja. Nein. Und welchen Sachverhalt? Geh einfach hin und lös nen neuen Jahresjagdschein. ;) Und selbst, wenn sie dann fragen, was meiner Ansicht auch nichts mehr zur Sache tät, dann hattest du natürlich keine Munition und dein 98er stand ja eh die ganze Zeit bei nem befreundeten Jäger, was ihr ja auch schriftlich so geregelt hattet (WaffG §12).




    Zitat

    ... einen 98er Karabiner ..., der aber komplett zerlegt im Waffentresor ist.


    Und wozu das? ?(

  • Ich hatte auch vor einiger Zeit mal 2 Jahre den Schein nicht gelöst, auch bei mir war berufsbedingt keine Zeit der Grund
    Meine Waffen und Munition waren ausgelagert
    Bin dann einfach zur Behörde und habe den Schein gelöst, ging alles ohne Probleme!
    Die Beamten wollten nur die Nachweise für die Aufbewahrung der Waffen, was mit Bildern der Typenschilder schnell erledigt war :)einen Grund wollte niemand wissen :thumbup:

    Cranium Society Lifetime Member

  • Ahso, was du natürlich brauchst, um den Jahresjagdschein lösen zu können, ist ein aktueller Versicherungsschein einer Jagdhaftpflichtversicherung.


    Was die Frage nach der Waffenaufbewahrung angeht, dürfte das die Untere Jagdbehörde eigentlich wenig interessieren, sofern die Behörde nicht gleichzeitig für´s Waffenrecht zuständig ist. Keine Ahnung, in welchem Bundesland das ggf. der Fall ist, in NRW jedenfalls nicht. ;)

  • Rheinland Pfalz :D
    Bei mir im Westerwald sitzen die Untere Jagdbehörde und die zuständigen Waffenjungs in einem Büro :P
    Ansonsten sind die alle sehr entspannt und umgänglich, ich hatte noch nie Probleme in den letzten 17 Jahren


    Das mit der gültigen Versicherung habe ich als gegeben vorausgesetzt :)

    Cranium Society Lifetime Member

    Einmal editiert, zuletzt von ProHunter ()

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